Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz
Alkohol in überraschenden Lebensmitteln entdeckt
01.09.2024, 08:09 Uhr
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In zahlreichen Lebensmitteln sind unerkannte Alkoholreste enthalten, oft ohne dass Verbraucher darüber informiert werden. Diese Tatsache wird vor allem durch versteckte Informationen auf den Verpackungen verschleiert. Verbraucherzentralen fordern nun, diese Situation zu ändern.
Während der Alkoholgehalt in Bier und Eierlikör-Pralinen offensichtlich ist, finden sich auch in Produkten wie Aufbackbrötchen, Pizzateig, Marzipan und Hotdog-Brötchen teils unerwartete Mengen an Alkohol. Viele Kunden sind über diese versteckten Inhaltsstoffe überrascht. Die Informationen dazu sind ausschließlich in den kleinen Druckangaben auf den Verpackungen zu finden. Die Verbraucherzentralen drängen daher auf auffälligere Kennzeichnungen.
„Die Rückmeldungen von Verbrauchern zeigen, dass viele die Alkoholangaben in der Zutatenliste übersehen“, erklärte eine Sprecherin der Verbraucherzentralen. „Für Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten, stellt dies ein Problem dar.“ Um dem entgegenzuwirken, sollten alkoholhaltige Lebensmittel deutlich gekennzeichnet werden. „Das gilt auch für unverpackte Lebensmittel und Gerichte in Restaurants, die keine Zutatenliste aufweisen“, fügte sie hinzu.
Alkohol versteckt in Süßigkeiten
Versteckter Alkohol findet sich häufig in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten. Auch in Salatdressings, Feinkostsalaten und Konfitüren kann Alkohol vorkommen. In Zutatenlisten werden diese häufig unter Begriffen wie „Ethanol“ oder „Ethylalkohol“ aufgeführt.
Laut dem Verband Deutscher Großbäckereien entsteht Alkoholverunreinigung im Teig während des Gärprozesses, wobei Zucker aus der Stärke in Kohlendioxid und Alkohol umgewandelt wird. Kohlendioxid sorgt für die Teigaufbereitung, während Alkohol zur Aromabildung und zur Herstellung einer knusprigen Kruste beiträgt. Die enthaltene Menge ist minimal, und die Produkte sind für das Aufbacken gedacht, weshalb der Verband die derzeitige Kennzeichnung als ausreichend erachtet.
Aktuelle Kennzeichnungsvorgaben unzureichend
Trotz der wachsender Bedenken gibt es derzeit keine Pläne in der Bundesregierung für neue Kennzeichnungsvorschriften. Das Ernährungsministerium verwies darauf, dass die EU-Richtlinien derzeit keine verpflichtenden Warnhinweise vorschreiben. Die Verantwortung für Änderungen liegt bei der EU-Kommission, die einen einheitlichen Ansatz zur Kennzeichnung unterstützen möchte, um den missbräuchlichen Alkoholkonsum zu verhindern.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellte klar, dass Ethanol aus natürlichen Gärungsprozessen in Bezug auf rauschauslösende oder toxische Wirkungen nicht bedenklich ist, selbst bei höherem Verzehr. Bei Aufbackbrötchen führt das Erhitzen während des Backprozesses in der Regel zu einer signifikanten Reduzierung eventuell vorhandener Ethanolgehalte.
Es wurde darauf hingewiesen, dass auch in Fruchtsäften und Kefir natürliche Alkoholspuren vorkommen, die geschmacklich oft nicht wahrnehmbar sind, ohne dass negative Auswirkungen bekannt sind.