Politiker der Ampelparteien und der Union setzen sich im Bundestag für eine Grundgesetzänderung ein, um das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. Die AfD hingegen hält das Vorhaben für überflüssig.
Die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts stößt auf breite Unterstützung bei den Parteien der Ampelkoalition und der Union. Der Fokus des Entwurfs liegt auf dem Schutz des Gerichts vor demokratiefeindlichen Einflüssen und der Gewährleistung seiner Unabhängigkeit.
“Es ist richtig und wichtig, die Rechtsmittel zu nutzen, um unsere Demokratie zu schützen”, erklärte ein führender Politiker während der ersten Plenardebatte. “Wir schützen das Bundesverfassungsgericht nicht nur gegen potenzielle Angriffe einfacher Mehrheiten, sondern implementieren auch Mechanismen, um es vor destruktiven Sperrminoritäten zu bewahren.” Er betonte die Rolle des Gerichts als “Hüter der Verfassung” und “Schutzschild der Grundrechte” in Deutschland.
Ampel und Union auf einer Linie
Auch Abgeordnete der CSU heben die Notwendigkeit einer solchen Reform hervor: “Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist in Gefahr.” Sie betonten, dass das Gericht mit der Grundgesetzänderung einen Status erhalte, der dem anderer Verfassungsorgane entspricht. Der aktuelle Status des Gerichts sei keine Selbstverständlichkeit, insbesondere angesichts der erstarkenden Parteien am politischen Rand und basierend auf internationalen Erfahrungen.
“Wir beobachten die Tendenz autokratischer Regierungen, die Verfassungsgerichtsbarkeit zu schwächen”, fügte ein weiterer Politiker hinzu. Daher sei es wichtig, zu prüfen, wie die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts besser im Grundgesetz verankert werden kann.
Ein anderer Politiker wies auf die Ereignisse in Polen hin, wo kürzlich das Verfassungsgericht durch neue Gesetze beeinflusst wurde. “Solche Entwicklungen könnten auch bei uns theoretisch stattfinden.”, warnte er. Das geplante Gesetz sendet daher ein klares Signal: “Demokraten sind handlungsfähig und lassen sich nicht täuschen.”
Ein weiterer Abgeordneter betonte, dass die Gesetzesänderung das Gericht robuster und widerstandsfähiger gegenüber möglichen Angriffen mache. Jüngste Geschehnisse in politischen Institutionen hätten gezeigt, dass antidemokratische Bestrebungen oft zuerst gegen derartige Institutionen gerichtet sind.
AfD äußert Bedenken
Die AfD stellte sich gegen die Grundgesetzänderung. Ihr Sprecher äußerte Zweifel an der Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen und Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern, und sah keine aktuellen Bestrebungen, diese zu verändern. Seine Fraktionskollegen warfen den anderen Parteien vor, die Rechte der Opposition einschränken zu wollen.
Schutz im Grundgesetz festschreiben
Um mögliche Einflussnahmen durch extreme Parteien zu verhindern, soll eine klare Regelung zur Struktur des höchsten deutschen Gerichts im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dazu gehören der Status des Gerichts, die interne Aufteilung in Senate, die Anzahl der Richter sowie eine maximale Amtszeit und Altersgrenze.
Derzeit sind Änderungen der Struktur, die eine Blockade oder politische Instrumentalisierung des Gerichts zur Folge haben könnten, mit einfacher Mehrheit möglich. Für die Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes ist jedoch stets eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich.