Frauen, die Opfer von Vergewaltigung werden, müssen künftig die Kosten für die “Pille danach” nicht mehr selbst tragen. Der Bundestag hat beschlossen, die Altersgrenze von 22 Jahren zu streichen, wodurch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen werden.
Im Falle einer Vergewaltigung müssen Frauen künftig keine Notfall-Verhütungsmittel mehr aus eigener Tasche bezahlen. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die von den Parteiensystemen der früheren Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, getragen wird. Laut dieser neuen Regelung werden die Kosten für die “Pille danach” von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Bisher erstatten die Krankenkassen die Kosten nur für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Die neue Regelung hebt diese Altersgrenze in allen Fällen auf, in denen ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung besteht, so die Begründung des Gesetzes.
Überraschende Einigung bei der Gesetzesänderung
Diese Änderung wurde in das geplante “Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune” integriert, auf das sich die drei Parteien kürzlich überraschend geeinigt hatten. Das Gesetz behandelt verschiedene Aspekte des Gesundheitssystems und beinhaltet unter anderem den Verzicht auf Honorarbudgets für Hausärzte.
Die “Pille danach” ist eine hormonelle Notfallverhütung, die eine ungewollte Schwangerschaft verhindert. Sie ist rezeptfrei in Apotheken erhältlich und kostet zwischen 16 und 35 Euro, abhängig vom Produkt. Die Kostenübernahme im Falle von sexuellem Missbrauch ist eine seit langem geforderte Maßnahme von Frauen- und Sozialverbänden. Auch die Union hatte sich im Herbst 2024 in einem Antrag im Bundestag dafür ausgesprochen.