Meiste Beschäftigungen illegal
So melden Sie Ihre Haushaltshilfe ordentlich an
08.01.2025, 12:18 Uhr
In Deutschland werden Haushaltshilfen häufig schwarz beschäftigt, was sowohl für Auftraggeber als auch für Beschäftigte rechtliche Nachteile mit sich bringt. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Anmeldung vornehmen.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe für Aufgaben wie Putzen, Kochen oder Wäschewaschen engagieren, ist es wichtig, dass Sie diese Beschäftigung ordnungsgemäß anmelden. Andernfalls handelt es sich um ein illegales Arbeitsverhältnis, dessen Konsequenzen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer schwerwiegend sein können. Laut einer Studie sind über 90 Prozent der Hilfskräfte in deutschen Haushalten nicht angemeldet.
Schätzungen zufolge haben im Jahr 2024 mehr als vier Millionen deutsche Haushalte wenigstens gelegentlich aufProfessionelle Unterstützung zurückgegriffen, während lediglich etwa 300.000 Anstellungen bei den zuständigen Behörden gemeldet sind.
Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Haushaltshilfe bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch zahlreiche Vorteile mit sich. Angemeldete Beschäftigte sind in der Regel kranken-, renten- und unfallversichert, was den Vorteil für beide Seiten bedeutet.
Überschaubare Belastung und Steuervorteile
Die Anmeldung der Beschäftigung über die zuständigen Behörden ist unkompliziert. Die Haushaltshilfe darf hierbei pro Monat nicht mehr als 538 Euro (ab 2025: 556 Euro) verdienen. Arbeitgeber müssen mit einer Zusatzbelastung von maximal 14,94 Prozent rechnen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Bei dem maximalen Verdienst von 538 Euro müsste der Arbeitgeber etwa 80 Euro pro Monat für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aufbringen (ab 2025: 83 Euro). Bei einem geringeren Lohn reduzieren sich auch die Lohnnebenkosten entsprechend. Ein Online-Rechner unterstützt bei der individuellen Berechnung dieser Kosten.
Zusätzlich profitieren Auftraggeber von einem steuerlichen Vorteil: Sie können 20 Prozent der Aufwendungen für die geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe von der Steuer absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 510 Euro pro Jahr. Diese Ausgaben werden in der Steuererklärung in der Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” aufgeführt.