Kritik an den Plänen zur Einreichung eines AfD-Verbotsverfahrens: Führende Vertreter von SPD und Grünen äußern Bedenken über die Vorgehensweise und halten sie für verfrüht.
Nach den Vorfällen im Thüringer Landtag werden die Rufe nach einem AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht lauter. Eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten plant, noch in diesem Herbst einen Antrag zu stellen. Während SPD und Grüne die Idee eines Verbots grundsätzlich nicht ablehnen, kritisieren sie das bisherige Vorgehen.
Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin betont, dass zunächst Beweise gesammelt und geprüft werden sollten, bevor der Bundestag über ein Verbot entscheidet. “Ein Verfahren muss auf Grundlage valider Fakten durchgeführt werden”, so die Abgeordnete.
Sie hebt jedoch hervor, dass die Diskussion um ein Verbotsverfahren gerechtfertigt sei und es in der Fraktion breite Zustimmung gebe.
“Nicht zu Ende gedacht”
Unterstützung erhielt sie von einer SPD-Amtskollegin, die ebenfalls auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Beweiserhebung hinweist. Das Parlament habe nicht die notwendigen Mittel, insbesondere keinen Zugriff auf Informationen von Inlandsgeheimdiensten. Außerdem wurde gefordert, dass die Innenressorts endlich Material für ein mögliches Verfahren zusammentragen.
“Aus meiner Sicht ist dieser Antrag nicht bis zum Ende durchdacht”, äußert die Abgeordnete. Es besteht die Sorge, dass der bevorstehende Antrag nicht die gewünschten Ergebnisse erzielen könnte.
SPD-Spitze und Union skeptisch
Sie verweist darauf, dass bei dem Antrag auf ein NPD-Verbot eine einheitliche Haltung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung bestanden habe, die nun nicht mehr vorhanden sei.
Der SPD-Fraktionschef hatte bereits Zweifel geäußert, dass das geplante Verfahren die passende Lösung sei. Auch der Bundeskanzler zeigte sich reserviert, da frühere Verbotsverfahren gegenüber Parteien in der Regel erfolglos waren.
Der CDU-Chef und der CSU-Landesgruppenchef lehnten den Vorstoß, der von einer Gruppe von Abgeordneten unterstützt wird, entschieden ab.