Frage aus dem Arbeitsrecht
Wann wird die Fahrtzeit zur Arbeit vergütet?
20.09.2024, 14:40 Uhr
Kaffeepause, Arzttermin, Fortbildung oder Dienstreise: Nicht alles zählt als Arbeitszeit. Was Beschäftigte wissen sollten.
Pendeln Sie täglich zur Arbeit und fragen sich, ob Ihre Fahrtzeit als Arbeitszeit angerechnet werden könnte? In bestimmten Situationen kann die Fahrtzeit tatsächlich vergütet werden. Doch wann gilt das?
“Entscheidend ist, ob die Fahrtzeit zur Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers gehört”, erklärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dies ist häufig der Fall bei Berufen wie Lkw-Fahrern oder Außendienstmitarbeitern, die wechselnde Einsatzorte haben.
Für Beschäftigte mit einem festen Arbeitsplatz hingegen gilt in der Regel: Die Anreise zur Arbeit wird nicht als Arbeitszeit betrachtet und ist normalerweise unbezahlte Zeit. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Wenn der Arbeitgeber während der Fahrt Aufgaben zuweist, wird die Zeit als Arbeitszeit gewertet und muss vergütet werden.
- Falls ein bestimmtes Transportmittel, wie beispielsweise ein Werksbus, genutzt werden muss, kann die Arbeitszeit bereits beim Einsteigen in das Fahrzeug beginnen, was ebenfalls vergütet wird.
In diesen Fällen kann die vergütete Fahrtzeit jedoch unter dem normalen Stundensatz liegen. Die genauen Regelungen hängen von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ab. Der Mindestlohn ist jedoch immer zu zahlen.
Zählen Fortbildungen und Dienstreisen zur Arbeitszeit?
Fährt ein Arbeitnehmer auf eigene Initiative zu einer Fortbildung, zählt dies nicht zur regulären Arbeitszeit. Wird die Fortbildung jedoch vom Arbeitgeber angeordnet, wird sie als Arbeitszeit betrachtet.
Da Dienstreisen meist vom Arbeitgeber angeordnet werden, zählen sie ebenfalls zur Arbeitszeit. Problematisch sind oftmals die Fahrtzeiten. Sitzt man beispielsweise im Zug und hat die Freiheit, selbst zu entscheiden, was man tut, wird dies in der Regel als Freizeit angesehen.
Schreibt ein Arbeitnehmer jedoch während der Zugfahrt auf dem Tablet ein Protokoll für den Arbeitgeber, wird dies als Arbeitszeit gezählt.