Die FDP im Bundestag schlägt vor, die Kriterien für Organspenden zu erweitern, um einen Anstieg der Spenderzahlen zu fördern. Künftig könnte auch ein Herz-Kreislauf-Stillstand als ausreichend betrachtet werden.
Die FDP plant, die Definition des Todes für Organspenden zu überarbeiten. Anstelle des bisher geforderten Nachweises des Hirntods könnte künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand als Basis für eine selbstbestimmte Organentnahme gelten.
Dies geht aus einem neuen Positionspapier hervor, das heute von der FDP-Fraktion beschlossen werden soll. Der Entwurf zeigt, dass eine umfassende Überarbeitung der Organspenderegelungen im Gange ist.
Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP, äußerte, dass dieser Vorschlag dazu beitragen könne, die Zahl der Organspender zu erhöhen und gleichzeitig das individuelle Selbstbestimmungsrecht im Kontext des eigenen Todes zu berücksichtigen.
Freiwillige Zusatzoption
Laut dem Positionspapier sollen potenzielle Spender die Möglichkeit haben, ihren Wunsch über ein zusätzliches, explizit vorgesehenes Feld im Organspende-Register oder auf Organspendeausweisen festzuhalten.
Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP und Universitätsprofessor, betont, dass aus medizinischer Sicht kein einheitlicher Standard für die Feststellung des Todes existiere. Der Tod bei anhaltendem Kreislaufstillstand könne mit dem Hirntod gleichgesetzt werden, da die Feststellung des Herztods einfacher und sicherer sei.
Der Bedarf an Organen wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten ist seit Jahren sehr hoch. Im vergangenen Jahr spendeten 965 Menschen nach ihrem Tod Organe, während 8.400 Patienten auf Wartelisten für Transplantationen standen. Um eine Organspende zu ermöglichen, müssen zwei unabhängige Fachärzte den Hirntod eines Verstorbenen bestätigen.