Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, eine Strafe von 34 Millionen Euro zu zahlen, da es versäumt hat, eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern rechtzeitig umzusetzen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass Deutschland nicht ausreichend für den Schutz von Whistleblowern gesorgt hat. Die höchsten EU-Richter entschieden, dass die Bundesrepublik ihre Verpflichtungen zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, nicht erfüllt hat.
Auch gegen andere Länder wie Estland, Luxemburg, Ungarn und die Tschechische Republik wurden Strafen zwischen 375.000 und 2,3 Millionen Euro verhängt.
Whistleblower sind Personen, die geheime oder illegale Vorgänge in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Oft handelt es sich um Mitarbeiter mit Zugriff auf vertrauliche Informationen, die Missstände wie Korruption oder Umweltvergehen aufdecken, wobei sie erhebliche Risiken für sich selbst in Kauf nehmen.
Deutschland ließ sich zu lange Zeit
Die Klage wurde von der EU-Kommission in Brüssel erhoben, nachdem festgestellt wurde, dass die betroffenen Staaten die Richtlinie von 2019, die den Schutz von Whistleblowern regelt, nicht innerhalb der festgelegten Zwei-Jahres-Frist in nationales Recht umgesetzt haben.
Angesichts schwerwiegender Skandale wie dem Facebook-Datenleck und den Panama Papers, die durch Whistleblower ans Licht kamen, einigten sich die EU-Staaten 2019 auf neue Regelungen. Die Frist zur Umsetzung der europäischen Gesetzgebung endete im Dezember 2021, doch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat erst im Juli 2023 in Kraft.
Staaten müssen geeignete Kanäle einrichten
Laut europäischem Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Whistleblowern angemessene Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften, beispielsweise im Bereich Geldwäsche oder Datenschutz, melden können. Die Kommission betont, dass ein effektiver Schutz vor Repressalien gewährleistet werden soll.
Whistleblower sollen zudem das Recht haben, den Weg zur Meldung von Verstößen selber zu wählen, ohne zunächst an eine Stelle innerhalb ihres Unternehmens herantreten zu müssen.