Wahlen in Deutschland
Häkchen erlaubt: Smileys und Selfies sind untersagt
20. Februar 2025, 13:29 Uhr
Am Sonntag, dem 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Wählerinnen und Wähler, die nicht Briefwahl beantragt haben, sind aufgefordert, ihr zuständiges Wahllokal aufzusuchen. Zu den Wahlberechtigten gehören etwa 2,3 Millionen junge Menschen, die erstmals ihre Stimme abgeben dürfen. Hier sind wichtige Informationen zum Ablauf der Wahl und zu den erlaubten Handlungen.
Wann findet die Wahl statt?
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist am Sonntag, 23. Februar, angesetzt. Die Wahllokale öffneten von 08:00 bis 18:00 Uhr. Nach Schließung der Wahllokale werden erste Prognosen veröffentlicht. Der Bundestag muss spätestens 30 Tage nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung wieder zusammentreten, also bis spätestens 25. März.
Was sind die Grundsätze des Wahlrechts?
Die Wahl muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Das bedeutet: Alle wahlberechtigten Personen dürfen wählen, die Abgeordneten werden direkt gewählt, jeder Wähler kann selbst entscheiden, wie er wählt, jede Stimme hat das gleiche Gewicht, und die Wahl bleibt anonym. Es besteht keine Wahlpflicht, sodass Wahlberechtigte das Recht haben, nicht zur Wahl zu gehen.
Was benötigt man zur Wahl?
In der Wahlbenachrichtigung, die an alle Wahlberechtigten versandt wurde, steht, welches Wahllokal aufgesucht werden muss. Üblicherweise sind dies Kindergärten, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen. Die Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden, ebenso ein Ausweis in Form eines Personalausweises oder Reisepasses.
Was tun bei Verlust der Wahlbenachrichtigung?
Wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht oder nicht mit ins Wahllokal genommen wird, kann dennoch gewählt werden, sofern eine Ausweiskontrolle möglich ist. Sollte das Wahllokal unbekannt sein, kann dies online durch den Wahllokalfinder oder die Website des Landeswahlleiters ermittelt werden.
Was ist, wenn Unterstützung erforderlich ist?
Das Wahlrecht ist inklusiv; auch Menschen, die Hilfe benötigen, können wählen. Sie dürfen sich beim Ausfüllen des Stimmzettels unterstützen lassen, selbst in der Wahlkabine. Personen, die Unterstützung leisten, müssen die Wahlentscheidung vertraulich behandeln. Eine stellvertretende Stimmabgabe ist jedoch nicht gestattet.
Wie wird gewählt?
Die Erststimme, auf der linken Seite des Wahlzettels, dient der Wahl des Kandidaten im eigenen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme, rechts auf dem Wahlzettel, wird die Landesliste der Parteien gewählt. Das Resultat dieser Stimmenvergabe entscheidet über die Anzahl der Abgeordneten, die eine Partei ins Parlament entsenden darf.
Was ist bei der Abstimmung erlaubt?
Der Wille der Wähler muss eindeutig erkennbar sein; andernfalls ist die Stimme ungültig. Erlaubt sind neben Kreuzen auch Haken oder Punkte. Die Kennzeichnung kann auch neben dem vorgesehenen Kreis erfolgen, solange die Zuordnung klar ist. Das Ausmalen des Kreises ist im Allgemeinen ebenfalls gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimme.
Was ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme?
Smileys und Zeichen verfassungswidriger Organisationen auf dem Wahlzettel sind nicht erlaubt. Auch Zusatzbemerkungen oder Erläuterungen führen zur Ungültigkeit der Stimme. Jegliche Hinweise, die Rückschlüsse auf die Identität des Wählers zulassen, sind ebenfalls unzulässig. Zudem sind Selfies und Videoaufnahmen in der Wahlkabine strikt verboten.