Ein neues Gesetz zur Verbesserung der Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch in Deutschland wurde verabschiedet. Das Amt der Missbrauchsbeauftragten wird gestärkt, und Betroffene erhalten einen einfacheren Zugang zu Akteneinsichten.
Der Bundestag hat ein bedeutendes Gesetz zur Stärkung der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland verabschiedet. Das Gesetz wurde mit Zustimmung aller Fraktionen im Plenum angenommen.
Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetz das Ziel, bundesweit die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch zu verbessern. Dazu sollen neue Strukturen geschaffen werden, die sowohl die Aufklärung von Missbrauchsfällen als auch eine bessere Prävention ermöglichen. Zudem wird die Unterstützung für Betroffene ausgeweitet, und das Amt der Missbrauchsbeauftragten erhält mehr Ressourcen. Zukünftige Regierungen werden verpflichtet, die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte in relevante Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.
Erweiterter Zugang zu Akten für Betroffene
Darüber hinaus sieht das Gesetz künftig eine Berichtspflicht zur Tätigkeit der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag und den Bundesrat vor. Künftig wird die Missbrauchsbeauftragte – vergleichbar mit der Wehrbeauftragten des Bundes – jährlich einen Bericht über besondere Missstände und dringenden Handlungsbedarf vorlegen.
Betroffene erhalten durch das Gesetz künftig leichteren Zugang zu relevanten Akten. Jugendämter werden verpflichtet, Akteneinsichten zu gewähren und Auskunft zu erteilen.
“Jeden Tag sind über 50 Kinder in unserem Land sexuellen Missbrauch ausgesetzt”, betonte die Familienministerin. Die Bundesregierung verpflichtet sich, alles zu tun, um Missbrauch zu verhindern und aufzuarbeiten.
Kommission sieht weiteren Nachbesserungsbedarf
Betroffene von Missbrauch begrüßen das neue Gesetz als wichtiges Signal. Der Betroffenenrat, der mit dem Amt der Missbrauchsbeauftragten verbunden ist, bezeichnete es als “Beginn staatlicher Verantwortung”.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs weist jedoch darauf hin, dass noch Aufgaben für die künftige Bundesregierung anstehen. Die Vorsitzende fordert ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für Betroffene, welches über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus auch Schulen, Sport und Kirchen einbeziehen sollte.
Zudem verdeutlichte die Kommission, dass das neue Gesetz keine Garantie dafür sei, dass Institutionen ihrer Verantwortung zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen gerecht werden. Die Kommission muss die Umsetzung der Aufarbeitungspflichten sicherstellen.