Die Bundesregierung hat ein umfassendes Paket zur Entlastung bei der Einkommenssteuer sowie zur Reform der Steuerklassen vorgestellt. Insbesondere Paare profitieren von den bevorstehenden Änderungen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf genehmigt, der bedeutende Anpassungen für Eheleute und Lebenspartner vorsieht. Diese Reformen sind Teil des zweiten Jahressteuergesetzes und sollen nach dem Kabinettsbeschluss durch den Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden.
Anpassung von steuerlichen Freibeträgen
Die Freibeträge in der Einkommensteuer werden aktualisiert und sollen nicht nur für die kommenden Jahre gelten, sondern auch rückwirkend für das Jahr 2024.
Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, wird in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Für das kommende Jahr ist eine weitere Erhöhung um 300 Euro auf 12.084 Euro geplant. Im Jahr 2026 soll er erneut um 252 Euro auf 12.336 Euro steigen.
Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben, mit weiteren Anhebungen für 2025 und 2026.
Erhöhung des Kindergeldes für Familien
Ab Januar 2025 erhalten Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld, was die monatliche Unterstützung auf 255 Euro erhöht.
Inflationsanpassung im Steuertarif
Die Einkommensgrenzen für die Einkommensteuer sollen an die Inflation angepasst werden, um die finanzielle Belastung zu verringern.
Für die Reichensteuer, die bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 227.826 Euro greift, bleibt jedoch eine Ausnahme bestehen. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden ebenfalls angehoben, um die kalte Progression auszugleichen.
Änderungen der Steuerklassen für Paare
Der Gesetzesentwurf sieht die Streichung der Steuerklassen drei und fünf vor. Für Paare wird ab 2030 automatisch Steuerklasse vier mit einem Anpassungsverfahren gelten, das eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ermöglichen soll.
Auch bei der neuen Regelung bleibt das Ehegattensplitting bestehen, was es Partnern ermöglicht, eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.