Anwälte fordern Offenlegung der Opfernamen
Sean “Diddy” Combs beklagt unfairen Prozess
22.10.2024, 01:52 Uhr
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Steht Sean “Diddy” Combs das Recht auf einen fairen Gerichtsprozess bevor? Diese Frage beschäftigt die Anwälte des Musikmoguls, die sich besonders um den aktuellen Medienrummel sorgen.
Dem US-Rapper Sean “Diddy” Combs werden schwere Vorwürfe gemacht, darunter Erpressung, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung und erzwungene Prostitution. Aktuellen Berichten zufolge erhebt Combs nun selbst Anschuldigungen, dass ihm ein fairer Prozess verwehrt werde, was aus einem Gerichtsantrag seiner Anwälte hervorgeht.
In diesem Antrag argumentieren die Anwälte, dass durch Interviews, die mutmaßliche Zeugen und deren rechtliche Vertreter öffentlich geben, eine Vorverurteilung stattfindet. Dies gefährdet sein verfassungsmäßiges Recht auf einen fairen Prozess. Das Gericht sei verpflichtet, die Entstehung eines “Medienrummels” zu verhindern, lautet die Auffassung im Antrag. Zudem sei es unzulässig, dass die Anwälte der Gegenseite bereits vor Prozessbeginn Aussagen über den Charakter oder Ruf des Angeklagten tätigen.
Werden die Namen der Opfer preisgegeben?
Vor einigen Tagen hatte Combs einen weiteren Antrag gestellt, der vorsieht, dass ein Bundesrichter die Staatsanwaltschaft anweist, die Namen der mutmaßlichen Opfer offenzulegen. Nur so könne sich die Verteidigung angemessen mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Bisher hat die Bundesstaatsanwaltschaft die Nennung der Namen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes verweigert, um zu verhindern, dass Kläger unter Druck gesetzt werden. In der 14-seitigen Anklageschrift werden die angeblichen Opfer lediglich als “Opfer 1”, “Opfer 2”, “Opfer 3” usw. benannt.
Combs befindet sich seit September in einem New Yorker Gefängnis in Untersuchungshaft, nachdem zahlreiche Frauen und Männer ernsthafte Anschuldigungen gegen ihn erhoben haben. Mehrere Anträge seiner Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution wurden vom zuständigen Gericht abgelehnt. Der Prozess soll voraussichtlich im Mai 2025 beginnen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.