Vor der Konstituierung des neuen Bundestages planen die Union und SPD eine schnelle Verabschiedung eines milliardenschweren Finanzpakets. Zwei Sondersitzungen sind für den 13. und 18. März angesetzt.
Der Bundestag wird sich in zwei Sondersitzungen versammeln, um über das geplante Milliardenpaket für Verteidigung und Infrastruktur abzustimmen. Die erste Lesung erfolgt am 13. März, wie eine Sprecherin des Parlaments nach einer Sitzung des Ältestenrates bestätigte. Die zweite und dritte Lesung sind für den 18. März vorgesehen.
Stimmen aus dem Bundestag berichten, dass ein Drittel der Abgeordneten eine Einberufung der Sondersitzungen gefordert hat. Die Bundestagspräsidentin wird die Einladung entsprechend aussprechen. Eine Abstimmung hierzu fand im Ältestenrat nicht statt. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
Plenarsaal bleibt unverändert
Die Sondersitzungen werden wie gewohnt in den regulären Räumlichkeiten stattfinden, erklärte eine Pressesprecherin des Bundestages. Obwohl das Parlament im Zuge der Bundestagswahl auf 630 Sitze verkleinert wurde, bleibt der Plenarsaal unverändert. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments ist für den 25. März geplant, einen Monat nach der Wahl.
In ihren Koalitionsgesprächen einigten sich Union und SPD darauf, höhere Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen in den kommenden zehn Jahren zu schaffen.
Zwei-Drittel-Mehrheit nicht sicher
Die Pläne benötigen eine Änderung des Grundgesetzes, für die Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und Bundesrat erforderlich sind. Wegen der Zugewinne von AfD und Linken haben Union, SPD und Grüne im neu gewählten Bundestag keine Mehrheit mehr. Daher wird das alte Parlament in der kommenden Woche nach Berlin zurückberufen, um handlungsfähig zu bleiben, bis der neue Bundestag konstituiert ist, was spätestens 30 Tage nach der Wahl geschehen muss.
Um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, sind Union und SPD auf Stimmen von Grünen oder FDP angewiesen. Die FDP hat sich für Verteidigungsgespräche offen gezeigt, jedoch nicht für den Infrastruktursondertopf. Die Grünen haben ihre Position noch nicht klar kommuniziert und sind verärgert über den Umgang der Union mit ihnen, während FDP und Grüne die Vorgehensweise kritisieren und der Union vorwerfen, ein Wahlversprechen zu brechen.
AfD erwägt rechtliche Schritte
Die AfD prüft laut ihrem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer die Möglichkeit, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die Frage stelle sich, ob der 20. Bundestag mit einer so weitreichenden Entscheidung noch legitim tätig werden könne. Der neue Bundestag sei gewählt, habe andere Mehrheiten und könnte in das umfangreiche Verschuldungsvorhaben der neuen Regierung nicht mehr eingreifen. „Er wäre entmachtet. Deshalb prüfen wir eine Klage“, erklärte Baumann.
Union und SPD planen am Donnerstag weitere Gespräche, um zu sondieren, ob sie Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer möglichen gemeinsamen Regierung aufnehmen wollen. Nach den grundlegenden Finanzfragen stehen nun Themen wie Migration, Innere Sicherheit, Wirtschaft und Soziales auf der Agenda.