Inmitten der anhaltenden Debatte über verschärfte Asylregeln wurden 28 Männer nach Afghanistan abgeschoben. Alle Abgeschobenen sind verurteilte Straftäter, einige werden als Gefährder eingestuft. Hier sind die Details zu den Abgeschobenen.
Zum ersten Mal seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vor drei Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland Abschiebungen in das Land vorgenommen. Der Abschiebeflug, der am Morgen um 6:56 Uhr vom Flughafen Leipzig/Halle abhob, soll direkt nach Kabul geflogen sein.
Laut einem Regierungssprecher handelt es sich um “afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren und kein Bleiberecht in Deutschland hatten.” Unter den Abgeschobenen befinden sich auch Personen, die als Gefährder gelten, und denen potenziell schwere politisch motivierte Verbrechen zugeschrieben werden.
Abgeschobene haben Großteil ihrer Strafen abgesessen
Die Straftäter hatten mindestens zwei Drittel ihrer Strafe in Deutschland verbüßt. Die Bundesregierung hatte betont, dass Abschiebungen nur für Straftäter in Frage kämen, die einen erheblichen Teil ihrer Haft abgesessen hätten.
Wer sind die 28 Männer? Informationen dazu stammen von den beteiligten Bundesländern.
Baden-Württemberg
An Bord des Flugzeugs waren fünf Männer aus Baden-Württemberg, die alle als schwere Straftäter gelten. Einer von ihnen war an einem Verbrechen beteiligt, bei dem eine 14-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt wurde. Der Mann hatte seine Haftstrafe bereits abgesessen und wurde zur Abschiebung festgenommen.
Die anderen Afghanen, im Alter von 25 bis 45 Jahren, waren wegen diverser schwerer Straftaten in Haft, darunter versuchter Totschlag.
Bayern
Auch drei Männer aus Bayern wurden abgeschoben. Zwei waren wegen Sexualstraftaten verurteilt worden, der dritte hatte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Ihre Altersgruppen liegen zwischen 27 und 30 Jahren, und es gibt Berichte über Hunderte afghanische und syrische Straftäter in Bayern.
Berlin
Aus Berlin wurden zwei schwere Straftäter abgeschoben. Ihre Verurteilungen umfassten mehrfach gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung. Die Innensenatorin kündigte an, dass weitere Abschiebungen folgen werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Ein Abgeschobener aus Mecklenburg-Vorpommern war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verurteilt worden.
Niedersachsen
Fünf Männer aus Niedersachsen wurden abgeschoben, teilweise aus der Strafhaft. Die Taten umfassen Totschlag, Vergewaltigung und Betrug.
Nordrhein-Westfalen
Ein Straftäter aus Nordrhein-Westfalen wurde direkt aus einer Justizvollzugsanstalt abgeholt, wo er wegen schwerer Brandstiftung verbüßte.
Rheinland-Pfalz
Ein verurteilter Sexualstraftäter wurde aus Rheinland-Pfalz abgeschoben.
Sachsen-Anhalt
Zwei Männer aus Sachsen-Anhalt wurden abgeschoben: Ein Verurteilter hatte wegen zweifacher Vergewaltigung eine Jugendstrafe verbüßt, der andere war wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen schuldig gesprochen.
Thüringen
Ein 25-jähriger Mann aus Thüringen wurde ebenfalls abgeschoben, der wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Vergehen verurteilt war.
Hessen und Sachsen
Zudem wurden ein Mann aus Sachsen und mehrere Straftäter aus Hessen abgeschoben.
Weitere Abschiebungen gescheitert
Geplant waren ursprünglich fünf weitere Abschiebungen. Zum Zeitpunkt des Abflugs konnten zwei der vorgesehenen Personen nicht angetroffen werden, während drei von den Landesbehörden aufgrund unzureichend abgesessener Haftstrafen nicht für die Abschiebung freigegeben wurden.
Vorkehrungen für die Sicherheit der Abgeschobenen
Die Bundesregierung hat Vorkehrungen für die Sicherheit der Abgeschobenen getroffen. Ein Sprecher bestätigte jedoch, dass keine detaillierten Informationen über die Vereinbarungen veröffentlicht werden können. Berichten zufolge sollen mehrere der Männer sofort nach ihrer Ankunft in Kabul freigelassen worden sein.
Bundesinnenministerin bekräftigte, dass keine offiziellen Gespräche mit den Taliban stattgefunden hätten, die Abschiebungen jedoch mit Unterstützung internationaler Partner umgesetzt wurden. Den Berichten zufolge waren keine Vertreter deutscher Behörden während des Flugs anwesend.
Alle Abgeschobenen erhielten vor ihrer Rückkehr ein “Handgeld” von 1.000 Euro, was aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.