Verkehrsminister Wissing appelliert an die EU-Kommission, die drohende Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen zu verhindern. Dies ist die Folge einer möglichen neuen Auslegung der Schadstoffgrenzwerte.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing fordert von der EU-Kommission eine Klarstellung des Schadstoffprüfungs-Systems für die Zulassung von Fahrzeugen.
Ohne diese Klarstellung könnten über acht Millionen ältere Diesel-Pkw in Deutschland von der Stilllegung bedroht sein, warnt Wissing in einem Schreiben an die EU-Kommissionspräsidentin.
Wissing weist auf ein im November erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hin, das die aktuellen Prüfzyklen möglicherweise als unzureichend bewerten könnte. Infolgedessen könnten Euro-Norm 5 und 6 Dieselfahrzeuge von der Stilllegung betroffen sein, was auch Benzinermodelle in Gefahr bringen könnte.
Wissing schlägt eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten vor. “Eine Lösung könnte darin bestehen, dass noch vor der Entscheidung des EuGH eine Klarstellung in den entsprechenden Vorschriften erfolgt.” Sein Ministerium plant, einen Vorschlag für eine entsprechende Regelung auszuarbeiten.
Bisherige Labormessungen nicht realistisch
Hintergrund sind die Zulassungsverfahren für Fahrzeuge in der EU. Bis 2017 galt der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ), der jedoch im realen Fahrbetrieb als unrealistisch galt und durch ein neues Verfahren abgelöst wurde. Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel sind weiterhin nach dem NEFZ zugelassen.
In einem deutschen Gerichtsverfahren, das an den EuGH verwiesen wurde, standen diese Zulassungen zur Diskussion. Der Generalanwalt hat dem Verkehrsministerium zufolge angedeutet, dass auch außerhalb kontrollierter Bedingungen die Emissionswerte eingehalten werden müssen.
ADAC hält Argumentation für abwegig
Eine Sprecherin des ADAC betont den Bestandsschutz und bezeichnet die Diskussion über eine drohende Stilllegung als “unsachgemäß”. Die betroffenen Fahrzeuge seien zum Zeitpunkt der Zulassung ordnungsgemäß genehmigt worden. “Änderungen im Messverfahren können nach Ansicht der ADAC-Juristen nicht rückwirkend gelten.” Eine Betriebsuntersagung wäre daher nicht nachvollziehbar.
Automobilbauer verlangen ebenfalls Rechtssicherheit
Die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, fordert von der Bundesregierung und der EU-Kommission eine zügige Klarstellung bezüglich der Zulassung älterer Dieselfahrzeuge.
Müller äußerte, dass die EU-Kommission die Zulassung durch rechtliche Klarstellungen sichern müsse. “Rückwirkende Verfahren und Maßstäbe wären ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots sowie das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschen Verfassungsrecht.”