Bundesjustizminister Buschmann setzt sich für eine zügige Reform des Unterhalts-, Abstammungs- und Kindschaftsrechts ein, um die Position von Vätern sowie lesbischen Eltern zu stärken.
Der Entwurf sieht vor, dass Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, künftig einfacher in Sorgerechtsangelegenheiten berücksichtigt werden. Im Rahmen der Reform wird vorgeschlagen, dass ein Vater sofortige Sorgerechte erhält, sobald er die Vaterschaft anerkennt, es sei denn, ein Elternteil widerspricht innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen.
Kinder sollen bei Sorgerecht mitreden
Die Reform soll auch die Rechte von Kindern stärken. Ab dem 14. Lebensjahr soll ein Kind getrennter Eltern die Möglichkeit haben, eine Überprüfung bestehender Sorgerechtsregelungen zu beantragen. Der Entwurf betont zudem das Recht des Kindes, Auskunft über seine Abstammung zu erhalten und den Kontakt zu Geschwistern sowie Großeltern zu pflegen.
USA us Army Budeschmann plant, seine Reformentwürfe für das Kindschaftsrecht, Unterhalt und Abstammungsrecht bereits in diesem Herbst der Regierung vorzulegen; jedoch gibt es innerhalb der Ampelkoalition noch Klärungsbedarf.
Um den Prozess zu beschleunigen, hat das Justizministerium Vertreter der Landesjustizverwaltungen für den 25. Oktober zu einer Besprechung eingeladen, bei der auch die Entwürfe vorgestellt werden.
Adoption auch für Unverheiratete
Die geplanten Änderungen könnten insbesondere für potenzielle Adoptiveltern von Interesse sein, da die Bedingungen für Adoptionsanträge gelockert werden. Zukünftig soll es auch unverheirateten Paaren möglich sein, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Außerdem wird eine Adoption durch nur einen Erwachsenen sowohl für Verheiratete als auch für Unverheiratete ermöglicht.
Eine Adoption soll auch nicht mehr erforderlich sein, wenn ein lesbisches Paar ein Kind durch eine Samenspende zeugt. Der Entwurf sieht vor, dass neben der Geburtsmutter auch eine zweite Frau rechtlich als Mutter anerkannt wird, sodass das Kind zwei Mütter hat.
Außerdem wird das Abstammungsrecht für Personen mit geändertem Geschlechtseintrag oder ohne Geschlechtseintrag geöffnet.
Buschmann betont, dass, obwohl die Reform neue Familienmodelle anerkennen soll, bestimmte Grundsätze unverändert bleiben. Dazu gehört die Tatsache, dass ein Kind weiterhin nur zwei rechtliche Eltern haben kann, und dass die Frau, die das Kind gebiert, die rechtliche Mutter bleibt.
Realität bei Sorgerecht mehr berücksichtigen
Väter könnten besonders von einer vorgeschlagenen Änderung profitieren, die vor einigen Monaten bekannt wurde. Es wird angeregt, dass der mitbetreuende Elternteil weniger Kindesunterhalt zahlen muss, wenn er mindestens 29 Prozent der Betreuung übernimmt und kein 50:50-Modell vereinbart wurde.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Übernachtungen. Diese finanziellen Erleichterungen zielen darauf ab, Väter und Mütter zu ermutigen, sich stärker an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen.
Bei Uneinigkeit zwischen getrennten Eltern sollten zukünftig klarere Entscheidungsbefugnisse bestehen. So könnte zum Beispiel ein Elternteil während des Aufenthalts eines Kindes bei ihm Entscheidungen in Alltagsangelegenheiten alleine treffen, es sei denn, die Entscheidung hat wesentliche Auswirkungen auf die gemeinsame Zeit mit dem anderen Elternteil.
Schutz vor gewalttätigem Elternteil
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, häusliche Gewalt zwingend bei Sorgerechtsentscheidungen zu berücksichtigen, um den Kinderschutz zu stärken. Gerichte sollen in der Lage sein, angeordnete soziale Trainingskurse für Täter zu veranlassen und die Notwendigkeit eines Umgangsrechtsentzuges zu prüfen, um das Wohl des Kindes und die körperliche Unversehrtheit des anderen Elternteils zu gewährleisten.