Änderungen bei der Rente im Jahr 2025
Was Rentner erwarten können
02.01.2025, 06:22 Uhr
Die Rentenlandschaft in Deutschland steht im Jahr 2025 vor bedeutenden Veränderungen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über anstehende Neuerungen, die für Versicherte von großer Relevanz sind.
Reguläre Altersgrenze steigt auf 66 Jahre
Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente wird schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben. Personen, die 1960 geboren wurden, können mit 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Für nachfolgende Jahrgänge wird das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten angehoben, sodass ab dem Jahrgang 1964 einheitlich die Altersgrenze von 67 Jahren gilt.
Altersgrenze für “Rente ab 63” erhöht sich
Für besonders langjährig Versicherte, die heute oft die Rente ab 63 antreten möchten, wird die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben. Jahrgang 1961 kann mit 64 Jahren und 6 Monaten in den Ruhestand eintreten. Für alle späteren Geburtsjahrgänge erfolgt eine Anpassung um zwei Monate pro Jahr. Ab 1964 gilt auch hier eine Altersgrenze von 65 Jahren.
Abschläge bei der “Rente für langjährig Versicherte” steigen weiter
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden, jedoch wird ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat fällig, bis das reguläre Rentenalter erreicht ist. Da dieses bis 2031 auf 67 Jahre ansteigt, erhöht sich der Abschlag für die Versicherten des Jahrgangs 1962, die im kommenden Jahr 63 werden, auf 13,2 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße steigen
Ab 2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland einheitlich auf monatlich 8.050 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern in der Rentenversicherung nicht mehr existiert. Die Bezugsgröße erhöht sich ebenfalls auf 3.745 Euro, was erhebliche Auswirkungen auf die Beitragsberechnung hat.
Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung
Die Rentenhöhe bei Erwerbsminderung wird durch Zurechnungszeiten verbessert, die sich an das reguläre Rentenalter anpassen. Ab dem kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 2 Monaten, was zu einer höheren Rente für erwerbsgeminderte Personen führt.
Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten steigen ebenfalls. Für die volle Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze ab Januar 2025 bei etwa 19.661 Euro jährlich; für die teilweise Erwerbsminderungsrente steigt sie auf rund 39.322 Euro.
Durchschnittsentgelt für Rentenpunkte erhöht sich
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird für 2025 auf 50.493 Euro festgelegt, was für die Berechnung der Rentenpunkte von Bedeutung ist.
Geplante Rentenerhöhung
Ab dem 1. Juli 2025 sollen die Renten voraussichtlich um 3,5 Prozent steigen. Diese Anpassung betrifft alle Altersrenten sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, wodurch der Rentenwert auf 40,70 Euro erhöht wird.
Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils
Für Neurentner, die 2025 in den Ruhestand treten, wird der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 83,5 Prozent angehoben, was bedeutet, dass 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben.
Steigende Beiträge für freiwillige Versicherung
Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab dem 1. Januar auf 103,42 Euro erhöht, während der Höchstbetrag auf 1.497,30 Euro steigt. Diese Regelung betrifft alle, die in Deutschland wohnen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind.