Analyse
Das Bundesinnenministerium hat das Magazin der Compact-Magazin-GmbH verboten, doch das Unternehmen hat im Eilverfahren geklagt und einen Teilerfolg erzielt. Das Magazin darf vorerst wieder erscheinen.
Juristisch betrachtet handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Bei dieser Eilentscheidung untersucht das Gericht die Klage noch nicht detailliert, sondern wägt ab: Ist das Interesse der Compact-Magazin-GmbH an der Pressefreiheit schwerwiegender als die staatlichen Interessen, verfassungsfeindliche Aktivitäten zu unterbinden?
Das Gericht hat klar festgestellt: Die Erfolgsaussichten der Klage gegen das Verbot sind ungewiss. Bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird, überwiegt jedoch das Interesse von Compact, das Magazin weiterhin zu veröffentlichen. Der juristische Grundsatz „Im Zweifel für die Meinungsfreiheit“ kommt hier zur Anwendung.
Eine Frage der Verhältnismäßigkeit
Laut dem Bundesverwaltungsgericht gibt es Anzeichen, dass die Compact-Magazin-GmbH mit ihren Beiträgen eine aggressive Haltung gegenüber grundlegenden Verfassungsprinzipien einnimmt. Es bestehen Hinweise darauf, dass deren Inhalte die Menschenwürde verletzen könnten, ein Argument, das auch das Bundesinnenministerium in seiner Verbotsbegründung anführte.
Compact wird vorgeworfen, auf schädliche Weise gegen bestimmte Gruppen und die parlamentarische Demokratie zu hetzen. Dennoch ist das Gericht der Meinung, dass auch Beiträge existieren, die in einer freien Gesellschaft rechtlich zulässig sind und von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sind.
Ob der Staat in solch einer Situation zu einem Verbot greifen sollte, bleibt fraglich. Die Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden, und ein vollständiges Verbot sollte als letzter Schritt betrachtet werden. Mildere Maßnahmen sollten vorrangig in Betracht gezogen werden.
Skepsis bei Verbot
Viele Juristen stehen einem totalen Verbot des rechtsextremen Magazins skeptisch gegenüber. Eine zentrale Frage ist, ob ein Presseorgan tatsächlich durch den Vereinsrechtsweg ganz verboten werden kann, da im Grundgesetz ein Zensurverbot verankert ist.
Ein Verbot eines gesamten Magazins würde einer Vorabzensur politischer Inhalte gleichkommen. Inhalte sollten aufgrund der hohen Relevanz von Meinungs- und Pressefreiheit eigentlich nur nachträglich und bei Verletzung der Menschenwürde oder bei Beleidigungen verboten werden.
Entscheidung erst im Hauptsacheverfahren
Der FDP-Politiker und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum hat die Auffassung vertreten, dass das Compact-Verbot rechtmäßig sei. Seine Argumentation besagt, dass Compact mit seinen Inhalten über die Grenzen einer geistigen Auseinandersetzung hinausgegangen sei und dazu motiviere, aggressive Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu unterstützen.
Ob es letztendlich zu einem Verbot des Magazins kommt, bleibt nach dieser Eilentscheidung offen. Das Bundesverwaltungsgericht wird in einem Hauptsacheverfahren zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.