FAQ
Bundesverfassungsgericht soll gegen politische Einflussnahme besser geschützt werden: Warum ist eine Grundgesetzänderung notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht überwacht die demokratische Grundordnung und die Grundrechte in Deutschland, operiert dabei unabhängig von politischen Machtverhältnissen.
Um die zukünftige Unabhängigkeit des Gerichts zu sichern, fordern Rechtspolitiker verschiedener Fraktionen eine Reform. Der Bundestag wird heute über dieses wichtige Vorhaben abstimmen.
Warum erfolgt die Reform jetzt?
Die AfD spielt hierbei eine zentrale Rolle, da die Bundespartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die letzten Wahlerfolge der AfD in den östlichen Bundesländern haben Befürchtungen unter Politikern anderer Parteien geweckt, dass ähnlich wie in Ungarn und Polen die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet sein könnte.
Der amtierende Bundesjustizminister hebt hervor, dass selbst die stärksten Verfassungsgerichte anfällig für politische Angriffe sind, insbesondere wenn kritische Richter Entscheidungen treffen, die nicht erwünscht sind. Daher ist ein verbesserter Schutz für Deutschlands oberste Verfassungshüter von großer Bedeutung.
Was geschah in Ungarn und Polen?
In Polen hatte die nationalkonservative Regierung zwischen 2015 und 2023 das Justizsystem stark umgestaltet, was nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung einschränkte. Jetzt unternimmt die neue Mitte-Links-Regierung Schritte, um diese Maßnahmen rückgängig zu machen.
In Ungarn wird Ministerpräsident Viktor Orban verdächtigt, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben. Um ähnliche Entwicklungen in Deutschland zu verhindern, wurden vorsorgliche Maßnahmen ergriffen.
Was sind die geplanten Änderungen im Grundgesetz?
Geplant ist, die zwölfjährige Amtszeit der Richter sowie das Verbot der Wiederwahl im Grundgesetz festzuschreiben. Diese Vorschriften sind bislang im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, welches leichter geändert werden kann.
Zudem soll die Anzahl der Richter auf 16 und die Aufteilung in zwei Senate im Grundgesetz verankert werden. Die Regelung besagt, dass Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortführen.
Auch die Selbstregulierungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts soll im Grundgesetz verankert werden, um zu verhindern, dass politische Akteure Entscheidungen des Gerichts verzögern.
Wie erfolgt die Wahl der 16 Richter?
Die Wahl der Richter erfolgt zur Hälfte im Bundestag und zur anderen Hälfte im Bundesrat. Eine Zweidrittelmehrheit ist dafür erforderlich, wodurch in der Vergangenheit überwiegend gemäßigte Juristen gewählt wurden.
Um möglicherweise zu erwartenden Blockaden durch Sperrminoritäten zu begegnen, haben sich die Fraktionen auf einen Ersatzwahlmechanismus geeinigt, der den Wahlprozess flexibler gestaltet.
Warum gibt es zwei Gesetzentwürfe?
Ein Gesetzentwurf beinhaltet die Einführung einer Öffnungsklausel im Grundgesetz, um eine entsprechende Anpassung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu ermöglichen.
Nur der Teil des Vorhabens, der das Grundgesetz betrifft, benötigt die Zustimmung des Bundesrates. Eine Zweidrittelmehrheit wird auch dort erwartet.
Wie dringend ist die Reform?
Die Meinungen zu diesem Thema sind geteilt. Der Deutsche Richterbund hat betont, die Unabhängigkeit der Justiz müsse angesichts politischer Herausforderungen, insbesondere durch extremistische Kräfte, gestärkt werden.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion sieht die Notwendigkeit einer zügigen Implementierung der Reform, um die strukturelle Integrität des Bundesverfassungsgerichts zu gewährleisten.
Wie geht es mit den Gesetzentwürfen weiter?
Nach dem Ende der Ampelkoalition hat die Union wenige Gesetzentwürfe mitverabschieden wollen, jedoch eine Zustimmung zu den Vorschlägen bezüglich des Verfassungsgerichts signalisiert. Der Bundesrat könnte bereits in der nächsten Sitzung darüber abstimmen.