Unmittelbar vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform wurde das Urteil versehentlich im Internet veröffentlicht. Das Gericht untersucht nun, ob ein technischer Fehler verantwortlich ist.
Ursprünglich sollte die Entscheidung heute um 10 Uhr bekannt gegeben werden, doch der Urteilstext war bereits am Vorabend für kurze Zeit auf der Website des Bundesverfassungsgerichts zugänglich, wovon mehrere Medien berichteten. Das Gericht bestätigte den Vorfall.
Möglicher technischer Fehler
Die stellvertretende Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, äußerte sich unmittelbar nach der Urteilsverkündung dazu. Sie bedauerte, dass die Entscheidung “möglicherweise aufgrund eines technischen Fehlers” bereits online zugänglich war. “Das Gericht prüft aktuell die Ursachen dieses Vorfalls.”
Nach ihrer Stellungnahme über den Vorfall und der darauffolgenden Bekanntgabe der grundsätzlichen Entscheidungen des Gerichts fügte die Vizegerichtspräsidentin hinzu: “Diejenigen, die das Urteil noch nicht gelesen haben, könnten aus dem Tenor allein nicht viel entnehmen.”
Bedenken zur vorzeitigen Veröffentlichung
Andrea Lindholz, die Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, zeigte sich besorgt über den Vorfall. Die Tatsache, dass das Urteil aus Karlsruhe Stunden vor der offiziellen Verkündung im Internet veröffentlicht wurde, sei “sehr bedenklich”, äußerte die CSU-Politikerin. Sie betonte die Notwendigkeit des Vertrauens in unsere demokratischen Institutionen.
Durch die vorzeitige Veröffentlichung wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung der Ampelkoalition zur Aufhebung der Grundmandatsklausel zurückweist. In diesem Urteil waren die Klagen der Union, der Linken und der bayerischen Staatsregierung teilweise erfolgreich.