Das Bundesverfassungsgericht wird heute über die umstrittene Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner im Rechtsausschuss des Bundestages entscheiden. Normalerweise hätte die AfD-Fraktion gemäß ihrem Sitzanteil Anspruch auf drei Ausschussvorsitze, doch ihre Kandidaten erhielten keine Mehrheit.
In einer beispiellosen Wendung der Ereignisse wurde Stephan Brandner im November 2019 vom Rechtsausschuss abgewählt. Diese Entscheidung beruhte auf mehreren umstrittenen Äußerungen, die seinen Rückhalt innerhalb des Gremiums erheblich beeinträchtigten.
Brandner hatte beispielsweise das Bundesverdienstkreuz für den AfD-kritischen Sänger Udo Lindenberg als “Judaslohn” bezeichnet, was zahlreiche negative Reaktionen hervorrief.
“Haben die Notbremse ziehen müssen”
Während der mündlichen Verhandlung im März in Karlsruhe berichteten andere Abgeordnete, dass bereits 2018 Bedenken an Brandners Eignung aufgekommen seien, insbesondere aufgrund seiner politischen Äußerungen, die nicht die gesamte Ausschussgemeinschaft repräsentierten.
SPD-Politiker Johannes Fechner betonte, Brandner habe seine Rolle als Ausschussvorsitzender nicht angemessen wahrgenommen und stattdessen parteipolitische Ziele verfolgt, was zur Entfremdung wichtiger Rechtspolitik-Verbände geführt habe.
Brandner verteidigte sich vor dem Gericht und bezeichnete seine Abwahl als unrechtmäßig, da nach seinen Argumenten die geänderten Abstimmungsverfahren unzulässig waren.
AfD pocht auf gleichberechtigte Teilhabe
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht befasst sich nicht nur mit der Abwahl Brandners, sondern auch mit der Frage, warum AfD-Kandidaten in drei weiteren Ausschüssen keine Vorsitzendenposten erhalten haben.
Aufgrund der geänderten Abstimmungsverfahren wurde der AfD der proportional zustehende Zugang zu Ausschussvorsitzen verwehrt. Die Partei argumentiert, dass ihre Rechte auf gleichwertige Teilhabe im Parlament verletzt wurden.
Fechner stellte klar, dass jede Fraktion Vorschläge gemäß ihrer Stärke unterbreiten könne, jedoch betonte er, dass nicht jeder Kandidat automatisch gewählt werden müsse, insbesondere nicht straffällig gewordene Personen.
Das Urteil wird heute um 10 Uhr erwartet und könnte entscheidenden Einfluss auf die künftige Arbeit des Bundestages haben, insbesondere in Hinblick auf die Auswahl von Ausschussvorsitzenden.