“Verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen”
Arbeitgeberverband kritisiert Heil wegen Forderung nach höherem Mindestlohn
14.09.2024, 21:24 Uhr
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Deutschland steht vor der Herausforderung, die EU-Mindestlohnrichtlinie zeitnah umzusetzen. Arbeitsminister Heil fordert eine Anhebung der Lohnuntergrenze auf 14 bis 15 Euro pro Stunde, was auf Widerstand von Arbeitgeberseite stößt. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), zeigt sich empört über diese Forderung und denkt laut über die Zusammenarbeit in der zuständigen Kommission nach.
In der Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn werfen Arbeitgeberbundesminister Heil vor, die rechtlichen Grundlagen absichtlich falsch darzustellen. Hintergrund dieser Vorwürfe ist ein Schreiben von Heil an die Mindestlohnkommission, in dem er zur Anpassung der deutschen Lohnuntergrenze auf 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus aufruft. Dies könnte eine Erhöhung auf etwa 15 Euro pro Stunde zur Folge haben. „Unser nationaler Referenzwert ist die Tariflohnentwicklung und ist voll und ganz rechtmäßig“, erklärte Kampeter in einer Stellungnahme.
Kampeter kritisierte zudem, dass Heil die rechtlichen Vorgaben absichtlich ignoriere, was die Integrität der Mindestlohnkommission gefährde. Laut der EU-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die Freiheit, verschiedene Referenzwerte für die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne heranzuziehen, einschließlich des 60-Prozent-Kriteriums, aber auch nationaler Referenzen.
Infolge dieser Auseinandersetzung bleibt die zukünftige Mitarbeit der Arbeitgeber in der Kommission ungewiss. „Die Frage des Ausstiegs ist berechtigt und wird in unseren Gremien kurzfristig erörtert“, kündigte Kampeter an.
Heil sieht die EU-Richtlinie als Grundlage dafür, dass der Mindestlohn in Deutschland in den nächsten zwei Jahren auf bis zu 15 Euro ansteigt. Der derzeitige gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,41 Euro brutto pro Stunde, und eine Erhöhung auf 12,82 Euro ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen. „Im Jahr 2026 wird der Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro liegen“, so Heil kürzlich.
In seinem Schreiben an die Mindestlohnkommission bekräftigte Heil die Ansicht, dass die neuen EU-Vorgaben als erfüllt gelten, wenn die 60-Prozent-Vorgabe bei den Überlegungen berücksichtigt wird. Die Frist zur Umsetzung der EU-Mindestlohn-Richtlinie in nationales Recht endet am 15. November.