Das Thema Haushalt 2025 rückt erneut in den Fokus, da die Union die Verfassungsmäßigkeit des neuen Entwurfs in Frage stellt, gestützt durch ein internes Gutachten.
Zu Beginn der Haushaltswoche im Bundestag äußert die Union gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Etatentwurf der Ampelkoalition. Der haushaltspolitische Sprecher, Christian Haase, warnt: “Es gibt sowohl erhebliche finanzielle als auch rechtliche Risiken. Der Haushaltsausgleich wird manipuliert, um die Legislaturperiode zu überstehen und persönliche Projekte nicht zu gefährden, egal wie viele Haushaltsgrundsätze verletzt werden.”
Laut Haase belegt ein von der Union in Auftrag gegebenes Gutachten des Verfassungsrechtlers Hanno Kube diese Zweifel. Das Dokument, das auch bei ECNETNews vorliegt, weist darauf hin, dass die sogenannte globale Minderausgabe mit zwölf Milliarden Euro überdurchschnittlich hoch angesetzt ist.
Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Ministerien zwölf Milliarden Euro, die ihnen zustehen, nicht ausgeben werden, beispielsweise aufgrund von Projektverzögerungen oder nicht abgerufenen Fördergeldern. Diese Annahme sei jedoch “deutlich über den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit”, so Kube.
Einschätzung des Arbeitsmarkts ebenfalls fraglich
Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gutachters beziehen sich auch auf die geplante Behandlung von Eigenkapitalspritzen und Darlehen an die Bahn außerhalb der Schuldenbremse. Zudem seien die Annahmen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und damit zu den Ausgaben für das Bürgergeld fragwürdig.
Darüber hinaus wirft die vorgesehene globale Mehreinnahme von etwa 6,9 Milliarden Euro verfassungsrechtliche Zweifel auf. Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine geplante Wachstumsinitiative zu höheren Steuereinnahmen führt. Die tatsächlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen bleiben jedoch ungewiss.