Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung könnte 2025 signifikant erhöht werden, wie das Bundesarbeitsministerium erläutert.
Die Sozialabgaben für Gutverdienende werden voraussichtlich im kommenden Jahr erneut ansteigen. Laut einem vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenzen umfassend angehoben werden. Dies wurde von einer Ministeriumssprecherin bestätigt.
In der gesetzlichen Rentenversicherung könnten künftig Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro fällig werden. Aktuell liegt die Grenze deutlich darunter und variiert zwischen den alten und neuen Bundesländern: In Westdeutschland beträgt sie 7.550 Euro, während sie im Osten bei 7.450 Euro liegt. Verdienen Steuerzahler mehr, zahlen sie nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge; Einkommen darüber sind beitragsfrei.
Entwurf befindet sich noch in Abstimmung
Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.512,50 Euro angehoben werden. Derzeit sind Gutverdiener verpflichtet, Beiträge auf Einkünfte bis zu 5.175 Euro zu zahlen. Laut der Ministeriumssprecherin durchläuft der Entwurf derzeit die Ressortabstimmung.
Die Anpassungen der Beitragsgrößen basieren auf der Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres. Ein Sprecher des Ministeriums wies darauf hin, dass die Anpassungen aufgrund einer “hervorragenden Lohnentwicklung von 6,44 Prozent” im vergangenen Jahr zur Anwendung kommen. Dies gewährleistet, dass auch Besserverdienende proportional zur durchschnittlichen Lohnentwicklung zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen.