Immer mehr Städte und Gemeinden äußern Bedenken hinsichtlich der steigenden Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten. In Vorbereitung auf eine bevorstehende Ministerpräsidentenkonferenz fordert der rheinland-pfälzische Regierungschef Alexander Schweitzer eine Neubewertung der finanziellen Unterstützung durch den Bund.
Vor der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig appelliert der rheinland-pfälzische Regierungschef Alexander Schweitzer an den Bund, eine größere finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Versorgung von Geflüchteten zu leisten.
“Dringender Handlungsbedarf”
“Die Finanzierung der Flüchtlingskosten muss flexibel gestaltet werden, um den wechselnden Flüchtlingszahlen gerecht zu werden”, erklärte Schweitzer. “Um den sozialen Frieden zu wahren, müssen Länder und Kommunen in der Lage sein, die Flüchtlingskosten zu übernehmen, ohne ihre Handlungsfähigkeit in anderen Bereichen einzuschränken.”
Der Bund sei aufgefordert, die finanziellen Belastungen der Kommunen zu mildern, vor allem für Antragsteller, deren Verfahren bereits abgeschlossen ist, sowie für Flüchtlinge aus der Ukraine, die nicht dem Asylrecht unterliegen. “Wir brauchen schnelles Handeln und keine Verzögerungen”, so Schweitzer weiter.
Kommunen fordern Grundgesetzverankerung
Der Städte- und Gemeindebund unterstützt die Forderung nach einer umfassenden Anpassung der Zahlungen und kritisiert die bisherigen Regelungen als unzureichend. Die festgelegte Pauschale sei nicht ausreichend, betont der Hauptgeschäftsführer.
Zusätzlich müsse auch die Finanzierung für abgelehnte, jedoch geduldete Flüchtlinge in die Pauschale einfließen. Um eine dauerhafte finanzielle Grundlage zu schaffen, müsse eine neue Gemeinschaftsaufgabe “Migration und Integration” im Grundgesetz festgeschrieben werden, fordert der Städte- und Gemeindebund.
Im vergangenen Jahr hatten Bund und Länder eine Systemumstellung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten vereinbart. Anstatt einer jährlichen Gesamtsumme von etwa 3,7 Milliarden Euro zahlt der Bund nun für jeden Asylantragsteller eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro.