Rechtsstreit mit Journalistin
Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Brandner auf
11.10.2024, 08:02 Uhr
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben, um ein Strafverfahren gegen ihn zu ermöglichen. Dies geschieht im Zuge eines Rechtsstreits, den eine Journalistin aufgrund seiner öffentlichen Äußerungen initiiert hat.
Die Mehrheit der Fraktionen im Bundestag genehmigte die Aufhebung der Immunität, während die AfD-Fraktion sich der Stimme enthielt. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden, weshalb diese Entscheidung notwendig war.
Brandner, der als einer von drei stellvertretenden Chefs der AfD fungiert, äußerte, er könne den genauen Grund für die Immunitätsaufhebung nicht benennen, da dies zu weiteren Ordnungsgeldern führen könnte. Der Hintergrund des Streits ist, dass Brandner eine Journalistin auf social media als “Faschistin” bezeichnete.
Brandner verteidigte sich mit dem Verweis auf sein “Recht auf Meinungsfreiheit” und erklärte, dass die Verwendung des Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sei. Die Journalistin bezeichnete er als “verbohrt” und “eine linke Aktivistin”.
Die Journalistin hat bereits erfolgreich gegen Brandner Klage erhoben und ihm wurden in diesem Zusammenhang mehrfach Ordnungsgelder auferlegt. Berichten zufolge summieren sich die bereits verhängten Strafen auf insgesamt 50.000 Euro.