Rechte und Pflichten
Nachbar muss für Laub im eigenen Pool nicht zahlen
25.10.2024, 14:25 Uhr
Wenn Laub vom Nachbarn in den eigenen Pool weht, stellt sich die Frage: Kann man eine Entschädigung für die Reinigung verlangen? Diese rechtlichen Aspekte und Tipps zur Konfliktvermeidung sind jetzt entscheidend.
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat klargestellt, dass Grundstücksbesitzer, die Pools in unmittelbarer Nähe zu Nachbarbäumen bauen, keine finanziellen Forderungen an ihre Nachbarn stellen können, selbst wenn Laub in den Pool weht. Dies gilt auch, wenn die Bäume den erforderlichen Grenzabstand nicht einhalten (Az.: 19 U 67/23).
Der Fall: Alte Eichen und ein neuer Pool
In einem konkreten Fall hatte eine Nachbarin trotz der Nähe zweier 90 Jahre alter Eichen zu ihrem Grundstück einen Pool im Traufbereich errichtet und verlangte von ihrem Nachbarn einen monatlichen Beitrag von fast 280 Euro zur Bezahlung der Reinigung des Pools.
Das Landgericht gab dem Antrag der Nachbarin statt, doch der beklagte Nachbar legte Berufung ein und bekam Recht. Das OLG holte ein Sachverständigengutachten ein und wies den Anspruch zurück. Warum?
Die Begründung
Das Gericht stellte fest, dass zwar eine Beeinträchtigung durch den Laubfall vorliege, die Klägerin jedoch wusste, dass sie in einer Gegend mit altem Baumbestand lebte. Der herabfallende Laub- und Fruchtfall sei daher zu erwarten. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Eintrag von Eicheln, Laub und Totholz im üblichen Rahmen liegen und die Nachbarin den zusätzlichen Reinigungsaufwand akzeptieren müsse.
Die allgemeine Rechtslage
Dieser Fall verdeutlicht, dass es leicht zu Streitigkeiten kommen kann, wenn Äste über Grundstücksgrenzen ragen oder Laub von benachbarten Grundstücken weht. Die allgemeine Rechtslage sieht vor:
- Laub von Nachbarbäumen gilt als Teil der gängigen Bepflanzung.
- Eigentümer sind in der Regel verpflichtet, das Laub selbst zu entfernen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit des eigenen Grundstücks kann unter bestimmten Umständen eine Entschädigung, die sogenannte Laubrente, gefordert werden. Allerdings ist eine solche Forderung stets eine Einzelfallentscheidung.
Wem gehören die Früchte am Baum?
Was passiert mit überhängenden Obstzweigen? Die Regelung besagt, dass über die Grundstücksgrenze hängendes Obst nicht gepflückt werden darf, aber Gefallenes gehört dem Nachbarn. Damit das Obst fallen kann, darf der Baum jedoch nicht geschüttelt werden.
Ratschlag: Es ist ratsam, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten auf gerichtliche Auseinandersetzungen zu verzichten und stattdessen durch Gespräche und Kompromisse eine Lösung zu finden.