Hintergrund
Bundesinnenministerin Faeser schlägt schnelle Grenzverfahren vor, um Schutzsuchende von der Einreise nach Deutschland abzuhalten. Welche konkreten Schritte sind geplant?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird gemäß den geplanten Änderungen der Ampelkoalition das Dublin-Verfahren beschleunigen. Hierbei wird festgelegt, welches europäische Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. In der Regel ist dies der Staat, in dem Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten haben.
Die Bundespolizei wird zunächst die erforderlichen Befragungen der Schutzsuchenden durchführen und die Ergebnisse an das BAMF übermitteln. Die Identifizierungsdatenbank EURODAC kann dabei zur Unterstützung herangezogen werden.
Haftplätze möglichst in Grenznähe
Die Bundespolizei wird auch freie Haftplätze überprüfen und bei Bedarf Haft beim zuständigen Gericht beantragen, um die Vermeidung des Untertauchens von Betroffenen zu gewährleisten. Eine rasche Reaktion der Justiz ist hierbei von Bedeutung.
Zudem ist es wichtig, dass ausreichend Haftplätze, idealerweise in Grenznähe zur Verfügung stehen. Derzeit existieren in Deutschland 800 Abschiebehaftplätze, was laut Ministerin Faeser unzureichend ist. Alternativ soll eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage festgelegt werden, falls eine Inhaftierung nicht möglich ist.
Regierung will schnellere Verfahren
Hat das BAMF festgestellt, dass ein anderer EU-Staat für das Asylgesuch zuständig ist, wird ein beschleunigtes Dublin-Verfahren eingeleitet. Die Bundesregierung strebt Gespräche mit europäischen Partnern an, um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen. Dies beinhaltet eine zügige Zustimmung zu Überstellungsmitteilungen und die Einhaltung der EURODAC- und Dublin-Regeln.
Nach der Zustimmung des zuständigen Staates erklärt das BAMF den Asylantrag für unzulässig und veranlasst die Überstellung in den entsprechenden Mitgliedstaat. Evtl. Klagen müssen von den zuständigen Verwaltungsgerichten beurteilt werden.
Parallel dazu plant die Bundespolizei den Termin für die Zurückweisung, während das BAMF die Modalitäten mit dem Zielstaat koordiniert. Der Aufenthalt in einer geeigneten Einrichtung ermöglicht den Zugriff auf die betroffenen Personen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Bundespolizei die Rückführung in den zuständigen Staat durchführen.
Größere Rolle für die Bundespolizei
Ministerin Faeser hebt hervor, dass das neue Modell mit dem geltenden nationalen Recht übereinstimmt. Ihr Ministerium hat erneut geprüft, ob pauschale Zurückweisungen an der Grenze mit EU-Recht vereinbar sind.
Eine wesentliche Neuerung ist die geplante erweiterte Rolle der Bundespolizei. Momentan liegen die Abschiebungen in der Verantwortung der Bundesländer, während die Bundespolizei bisher nur unterstützend tätig ist. Zukünftig wird die Bundespolizei nach dem beschleunigten Verfahren die Rückführung der betroffenen Personen nach Deutschland übernehmen.