Normalerweise zum Jahreswechsel
Sechs Krankenkassen erhöhen bereits im Oktober den Zusatzbeitrag
02.10.2024, 15:58 Uhr
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 2024 bei 1,7 Prozent. Dennoch ist dieser Betrag für die Krankenkassen nicht verbindlich, was einige dazu zwingt, aufgrund millionenschwerer Defizite außerplanmäßig zu erhöhen.
Zum Jahr 2024 stieg der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,6 auf 1,7 Prozent. Die Krankenkassen haben die Freiheit, ihre Beiträge individuell zu bestimmen, sodass einige Kassen sowohl unter- als auch über diesem Durchschnitt liegen können.
In den letzten Tagen haben drei regionale und drei bundesweite Kassen ihre Beiträge aufgrund steigender Kosten und zusätzlicher Verpflichtungen angehoben. Die betroffenen Kassen sind Bertelsmann BKK (16 Prozent), BKK Scheufelen (16,45 Prozent), BKK24 (16,49 Prozent), Heimat Krankenkasse (16,44 Prozent), IKK gesund plus (16,09 Prozent) und mhplus BKK (16,18 Prozent).
Die mhplus BKK hat ihren Beitrag um 0,98 Prozentpunkte auf 17,85 Prozent angehoben und nähert sich damit der KKH Kaufmännische Krankenkasse, die mit 17,88 Prozent die teuerste Kasse bleibt. Im Gegensatz dazu ist die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent die aktuell günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse für 2024.
Wechsel kann finanziell vorteilhaft sein
Ein Wechsel zu einer preiswerteren Krankenkasse kann erhebliche Einsparungen ermöglichen. Abhängig vom Einkommen können Versicherte bis zu 740 Euro pro Jahr sparen. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich liegt die Ersparnis bei etwa 430 Euro, wenn man von einer teureren Kasse zu einer günstigeren wechselt.
Normalerweise sind Versicherte für zwölf Monate an ihren Anbieter gebunden. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Betroffene jedoch ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von zwei Monaten kündigen. Das erleichtert den Wechsel zur günstigeren Kasse.
Versicherte können ohne Probleme zu einer anderen Kasse wechseln, auch wenn sie älter sind oder bereits in Behandlung sind, solange die neue Kasse im jeweiligen Bundesland verfügbar ist. Seit 2021 ist der Wechselprozess vereinfacht: Versicherte können theoretisch jedes Jahr zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Besondere Leistungen im Blick behalten
Die Kündigung bei der alten Krankenkasse erfolgt in der Regel durch die neue Kasse, wodurch eine Versicherungslücke ausgeschlossen ist. Bei einem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sollte beachtet werden, dass durch die Ersparnis ein höheres Einkommen versteuert werden muss. Außerdem sollten potenzielle Wechselwillige sicherstellen, dass die neue Kasse alle gewünschten zusätzlichen Leistungen, wie Zahnreinigung oder alternative Heilmethoden, anbietet.
Die Beitragserhöhungen sind nach Angaben von Experten auf das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen zurückzuführen, das im ersten Halbjahr 2023 über 600 Millionen Euro betrug. Die Kassen waren verpflichtet, einen Teil ihrer Rücklagen an den Gesundheitsfonds abzuführen, was ihre finanzielle Situation zusätzlich belastet. Angesichts von Konjunkturrisiken und anstehenden Reformen erwarten die Krankenkassen für das kommende Jahr ein Defizit von rund 3,2 Milliarden Euro. Zudem gibt es in diesem Jahr keine Sonderzahlungen vom Bund, und das Budget für das Bundesgesundheitsministerium ist ebenfalls deutlich geringer ausgefallen.