Niederlage für die Ampel
Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht in Teilen für verfassungswidrig
29.07.2024, 23:50 Uhr
Die Ampel-Koalition hat mit ihrem neuen Wahlrecht eine herbe Niederlage in Karlsruhe erlitten. Die Streichung der Grundmandatsklausel wurde in der aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft, während andere Teile der Reform weiterhin bestehen bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampel verabschiedete Wahlrechtsreform in Teilen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Streichung der Grundmandatsklausel, die dem Gericht zufolge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Der übrige Teil der Reform bleibt jedoch in Kraft.
Das Urteil selbst war kurzzeitig nicht mehr abrufbar, da es offenbar versehentlich vorher als Veröffentlichung bereitgestellt wurde, obwohl die offizielle Verkündung erst für den Dienstag geplant war.
Das Urteil aus Karlsruhe deutet darauf hin, dass die Grundmandatsklausel auch bei der nächsten Bundestagswahl Anwendung finden wird. Die Verfassungsrichter sehen eine Fünf-Prozent-Hürde ohne Berücksichtigung der Grundmandatsklausel als unvereinbar mit dem Grundgesetz an. Nach der bisherigen Regelung können Parteien, die unter fünf Prozent liegen, dennoch ins Parlament einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringen.
Die Reform sieht zudem vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Der Erfolg einer Partei im Parlament wird ausschließlich durch ihr Zweitstimmenergebnis bestimmt. Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate über Erststimmen gewinnt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen würden, dürfen gemäß dem aktuellen Urteil nicht mehr behalten werden, während die Begrenzung der Mandatszahl bestehen bleibt.
Gegen das neue Wahlrecht haben mehrere Parteien, darunter CDU, CSU und die Linke, Klage erhoben. Für die CSU könnte dies gravierende Folgen haben, sollte sie bei der nächsten Wahl bundesweit unter die Fünf-Prozent-Marke fallen, was sie trotz zahlreicher Direktmandate in Bayern ins politische Abseits drängen würde. Auch die Linke profitiert in der aktuellen Legislaturperiode von der Grundmandatsklausel, die ihr das Überleben im Parlament sichert.
Die Wahlrechtsreform wurde im März des vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen und hat das Ziel, die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag von 733 auf 630 zu reduzieren.