Seit einer Woche führt Deutschland verstärkte Kontrollen an den nördlichen und westlichen Grenzen durch, um unerlaubte Einreisen zu verhindern. Die erste Rückmeldung ist ernüchternd.
Eine Woche nach Einführung dieser neuen Grenzkontrollen äußert sich die Gewerkschaft der Polizei skeptisch über deren Wirkung. Das angestrebte Ziel, irreguläre Migration zu reduzieren, bleibt bisher unerreicht, so ein Sprecher der Gewerkschaft.
Bislang wurden nur wenige Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus und Schleuser entdeckt. Auch die Anzahl an Rückweisungen an der Westgrenze bleibt gering.
Mangelnde Wirkung der Kontrollen
An Kontrollstellen und Hauptstraßen wird seit Beginn der Maßnahme laut Angaben der Gewerkschaft umfahren, sogar Busunternehmen meiden diese Routen.
Eine abschreckende Wirkung der Kontrollen ist bislang nicht erkennbar. Die Zahl der Schutz- und Asylsuchenden, die an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden, bleibt hoch.
Zudem wird die Ausstattung der Polizei kritisiert, die nicht modernen Anforderungen entspricht. Notwendig sind bessere Fahndungsfahrzeuge, mobile Kontrollstellen und durchdachte Beleuchtungssysteme. Der Herbst und Winter erfordern dringend akzeptable Arbeitsbedingungen für die Einsatzkräfte.
Grenzkontrollen in Deutschland
Seit der letzten Woche werden an allen deutschen Grenzen Kontrollen durchgeführt, um die Zahl der unerlaubten Einreisen zu minimieren. Laut Bundesinnenministerin wird dies durch Sicherheitsbedenken bezüglich terroristischer Bedrohungen und Gewaltkriminalität durch geflüchtete Personen gerechtfertigt. Neu sind die Kontrollen an den Landgrenzen zu Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.
An den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz gibt es bereits länger Kontrollen, auch an der Grenze zu Frankreich fanden im Rahmen der Olympischen Spiele Kontrollen statt. Diese Maßnahme ist vorerst auf sechs Monate befristet.
Im Schengen-Raum, zu dem Deutschland und seine Nachbarn gehören, sind solche Kontrollen im Regelfall nicht vorgesehen. Im Falle von „außergewöhnlichen Umständen“ kann ein Mitgliedsland jedoch kurzfristig Kontrollen einführen.