Hinweise auf einen mutmaßlichen Anschlag auf die israelische Botschaft kommen erneut von einem ausländischen Geheimdienst. Ist es an der Zeit, dass unsere Nachrichtendienste mehr Befugnisse erhalten?
Zu Beginn der vergangenen Woche erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz den ersten Hinweis auf einen 28-jährigen Libyer. Der Herkunftsgeheimdienst bleibt unbekannt. In der Vergangenheit kamen solche Hinweise häufig von amerikanischen Diensten, aber auch von anderen Ländern.
Oftmals sind es die Ursprungsstaaten der Verdächtigen, die Informationen an die deutschen Sicherheitsbehörden übermitteln. Bezieht sich der Hinweis auf Israel, wie in diesem Fall, dann sind oft auch israelische Dienste beteiligt.
In diesem Fall wurde die Kommunikation eines IS-Mitglieds von einem ausländischen Geheimdienst überwacht, wodurch der 28-Jährige aus Bernau bei Berlin ins visier geriet. Zuvor war er den deutschen Sicherheitsbehörden nicht als Extremist bekannt.
Regelmäßige Hinweise aus dem Ausland
Hinweise auf terrorverdächtige Aktivitäten in Deutschland stammen oft von ausländischen Nachrichtendiensten. Viele relevante Fälle im Bereich islamistischen Terrorismus wären ohne solche Informationen nicht aufgeklärt worden.
Beispielsweise informierte ein nordafrikanischer Dienst 2006 über den als “Kofferbomber” bekannten Terroristen. Auch die CIA lieferte 2007 wichtige Hinweise auf die Sauerlandgruppe, die einen erheblichen Angriff plante.
So auch ein Hinweis auf einen geplanten Anschlag in Köln im Jahr 2018, der auf die Bestellung des Giftstoffes Rizin zurückging und durch das Internet-Monitoring der US-Geheimdienste entdeckt wurde.
Wechselspiel der Hinweise
Jedes Mal, wenn ein ausländischer Hinweis zur Verhinderung eines Anschlags beiträgt, wird die Frage laut, ob die deutschen Dienste ausreichend welche besitzen, um selbst Informationen zu generieren. Öffentlich bekannt gewordene Hinweise sorgen oft für Missmut im Ausland.
Dies vermittelt den Eindruck, dass die deutschen Dienste auf ausländische Hilfe angewiesen sind, obwohl eine gegenseitige Informationsweitergabe existiert. Die tatsächliche Zusammenarbeit bleibt jedoch oft im Verborgenen.
Die Veröffentlichung sensibler Informationen könnte auch Rückschlüsse auf operative Maßnahmen anderer Geheimdienste zulassen, was international Besorgnis hervorruft.
Anpassung der Befugnisse
Trotz ihrer Bemühungen sind deutsche Nachrichtendienste in Bezug auf operative Informationen nicht an der Spitze. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes forderte kürzlich mehr operative Spielräume.
Der eingeschränkte Handlungsspielraum ist das Resultat strenger Regulierungen und Dokumentationspflichten, die jedoch im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stehen.
Es bleibt jedoch die Frage, welche Ziele die politischen Entscheidungsträger mit den Nachrichtendiensten verfolgen und ob sie bereit sind, potenzielle Risiken einzugehen. Fehltritte könnten weitreichende Konsequenzen haben.