Das Vorhaben zur Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ist gescheitert, da der Bundestag nicht mehr über den Antrag vor der Wahl abstimmen wird.
Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen wurde nicht zur Abstimmung im Bundestag zugelassen. Der Rechtsausschuss hat entschieden, eine Sondersitzung, die für eine Abstimmung notwendig gewesen wäre, nicht einzuberufen.
Der Widerstand von Union und FDP führte dazu, dass keine Mehrheit für die Sondersitzung gefunden werden konnte. Der Ausschuss debattierte bis zum Abend über das Thema.
Grüne und SPD lehnen “Zufallsmehrheit” mit AfD ab
Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings äußerte, dass der Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen “unvereinbar mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts” sei.
Die SPD und die Grünen, die das Gesetzesvorhaben maßgeblich unterstützt hatten, zeigten sich enttäuscht über die Blockadehaltung. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten sie das Verhalten der Union und FDP als “ein fatales Signal für unsere Demokratie”.
Ohne die Unterstützung von Union und FDP hätte eine Abstimmung in der Ausschusssitzung möglicherweise zu einer “Zufallsmehrheit mit der AfD” führen können. Dies wollten beide Parteien vermeiden.
328 Bundestagsabgeordnete hatten Entwurf unterzeichnet
In einer dreistündigen Anhörung hatten zahlreiche Verfassungsrechtler, Ärzte und Wissenschaftler zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
Der Entwurf, vorgestellt von 328 Abgeordneten als Gruppenantrag, sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Eine Expertenkommission hatte im April eine ähnliche Empfehlung abgegeben.
Vor der Bundestagswahl sind keine Gesetzesänderungen zu erwarten.
Aktuell ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, geregelt durch Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs. Abtreibungen bleiben straffrei, wenn die Frau sich vorher beraten lässt oder aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung erfolgen.
Streit unter Juristen und Medizinern
Die Diskussion im Ausschuss offenbarte die unterschiedlichen Meinungen unter Experten zu den rechtlichen und medizinischen Aspekten einer Legalisierung.
Während einige Juristen die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts als nicht hinderlich für eine Legalisierung ansehen, äußern andere Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Antrags.
Wissenschaftler wiesen auf die Stigmatisierung und finanziellen Belastungen für Frauen hin, die durch die derzeitige Regelung verursacht werden. Die Initiative der 328 Abgeordneten hatte auch das Ziel, Abtreibungen künftig als Kassenleistung zu etablieren.
Demonstration vor dem Bundestag
Vor der Anhörung fand eine Demonstration von Organisationen vor dem Bundestag statt, die eine Gesetzesänderung forderten. Sie übergaben eine Petition mit über 300.000 Unterschriften und wiesen auf die hohe Zustimmung in der Bevölkerung zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts hin.