Klingen über sechs Zentimeter
Faeser plant schärfere Messerregeln zur Bekämpfung von Gewalt
11.08.2024, 11:32 Uhr
Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigt Maßnahmen an, um die steigenden Messerangriffe in Deutschland einzudämmen.
In Reaktion auf die alarmierenden Zunahme von Messerangriffen möchte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Waffenrecht weiter verschärfen. In einem neuen Gesetzesentwurf plant sie, den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum erheblich zu begrenzen. Künftig soll es erlaubt sein, Messer mit einer Klingenlänge von maximal sechs Zentimetern mitzuführen, anstelle der bisher erlaubten zwölf Zentimeter. Ausnahmen sollen lediglich für Haushaltsmesser gelten, die in geschlossenen Behältnissen nach dem Kauf transportiert werden. Faeser betonte außerdem, dass ein generelles Verbot für gefährliche Springmesser angestrebt wird. Entsprechende Änderungen im Waffenrecht sollen bald vorgestellt werden.
Die geplanten Verschärfungen folgen den Forderungen der Bundesländer, während Faeser nun auch von den Kommunen verlangt, mehr „Waffen- und Messerverbotszonen“ einzurichten. „Messerverbote müssen konsequent durchgesetzt werden, wie es die Bundespolizei bereits an Bahnhöfen tut“, so Faeser weiter. Laut Polizeistatistik wurden im letzten Jahr 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung registriert, bei denen Messer verwendet wurden – ein Anstieg von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
In Deutschland ist der Erwerb und Besitz bestimmter Messer, wie etwa Butterfly-Messer, bereits verboten, wobei Verstöße mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden können. Das Innenministerium unterstrich zudem, dass Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimeter nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden dürfen, und Verstöße dafür mit Geldstrafen belegt werden können.