Nach der nächsten Bundestagswahl wird die Anzahl der Abgeordneten im Parlament voraussichtlich reduziert, was zu jährlichen Einsparungen von bis zu 125 Millionen Euro führen könnte.
Eine Analyse zeigt, dass ein verkleinerter Bundestag infolge der Wahlrechtsreform erhebliche finanzielle Einsparungen für den Bund mit sich bringen könnte. Laut Untersuchung könnte die jährliche Kostenreduzierung bis zu 125 Millionen Euro betragen.
Die Grundlage dafür wurde bereits gelegt: Die Bundesregierung hat 2023 das Wahlrecht reformiert, um das weitere Wachstum des Parlaments zu verhindern und die Anzahl der Sitze auf 630 zu begrenzen. Aktuell sind es 733 Abgeordnete.
Einsparpotential durch Diäten und Mitarbeiterkosten
Laut Wirtschaftsexperten könnte ein kleinerer Bundestag in mehreren Bereichen Einsparungen erzielen, insbesondere durch den Wegfall von Diäten, die den Abgeordneten zustehen. Mit rund 100 weniger Abgeordneten würden sich die jährlichen Ausgaben für Diäten um etwa 13 Millionen Euro reduzieren.
Die größten Einsparungen, geschätzt auf rund 45 Millionen Euro, würden durch die Reduzierung der Personalkosten in den Abgeordnetenbüros erfolgen. Die Ausgaben an die Fraktionen könnten je nach Zusammensetzung des Bundestags um bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr sinken. Auch bei Reisekosten und der Ausstattung von Büros, einschließlich Büromöbeln und Fahrzeugen, wären signifikante Einsparungen zu erwarten.
Immobilienmanagement bleibt beim Bund
Andere Bereiche im Bundestagshaushalt werden durch die Reform jedoch voraussichtlich nicht betroffen sein. Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Bund von einem Großteil seiner Immobilien absieht. Einsparungen werden auch bei kleineren Positionen, wie etwa dem Besucherdienst oder der Förderung spezieller Institute, nicht erwartet.
Auf Nachfrage wollte der Bundestag derzeit keine spezifischen Berechnungen anstellen und wies darauf hin, dass das Budget erst nach der nächsten Wahl im Jahr 2025 festgelegt wird.
Bundesverfassungsgericht prüft Wahlrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt mehrere Klagen gegen das neue Wahlrecht behandelt und dieses größtenteils für verfassungskonform erklärt, mit Ausnahme der Fünf-Prozent-Hürde ohne die Grundmandatsklausel, die gegen das Grundgesetz verstößt.
Bis zu einer Neuregelung bleibt die Fünf-Prozent-Hürde in Kraft, gekoppelt mit der Grundmandatsklausel, die es einer Partei ermöglicht, in den Bundestag einzuziehen, wenn sie drei Direktmandate gewinnt. Diese Regelung bleibt bestehen, bis der Bundestag eine neue Regelung erläuft.
Sofern sich bis Herbst 2025 keine Änderungen ergeben, wird gemäß diesen Vorgaben gewählt. Die nächste Bundestagswahl findet dann statt, und es ist vorgesehen, dass ein Jahr vor einer Wahl die geltenden Regeln feststehen.