Hintergrund
Erhöhung des Kindergeldes und Senkung der Steuern: Ein neuer Beschluss zur Bekämpfung der kalten Progression und zur Stärkung von Familien hat breite Unterstützung gefunden. Was sind die konkreten Maßnahmen?
Das neue Gesetz umfasst zwei wesentliche Veränderungen: Der Ausgleich der kalten Progression in der Einkommensteuer sowie erweiterte Unterstützung für Familien stehen im Fokus.
Der Bundeskanzler hatte betont, dass es imperative sei, dieses Gesetz vor den Feiertagen zu verabschieden. Die vorgesehenen Entlastungen zielten darauf ab, die Wirtschaft aus ihrer aktuellen Stagnation zu unterstützen. Was genau wurde nun beschlossen?
Kindergeld, Sofortzuschlag, Freibetrag
Ab 2025 steigt das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat, und im Jahr 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um vier Euro auf 259 Euro.
Der Kindersofortzuschlag wird von 20 Euro auf 25 Euro monatlich angehoben und steht Kindern und Jugendlichen zu, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Diese Unterstützung gilt ebenfalls für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag ab Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro erhöht, anschließend steigt er im Jahr 2026 um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro.
Laut Berechnungen würden Familien mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet.
Kalte Progression
Ohne die Reform würden Bürger ab Januar durch die steigenden Steuersätze auch bei bloßen Inflationsausgleichen mehr Steuern zahlen müssen. Dieser Effekt wird als kalte Progression bezeichnet.
Um dies zu verhindern, werden die Eckwerte im Steuertarif verschoben, sodass höhere Steuersätze später greifen. Der Grundfreibetrag wird um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben und soll im Jahr 2026 weiter auf 12.348 Euro steigen.
Diese Anpassungen basieren auf Berechnungen zur Inflation und dem Existenzminimum in Deutschland. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird aktualisiert, während die Grenze für die Reichensteuer unverändert bleibt.
Weniger Einnahmen für Länder
Die Anpassungen im Steuertarif führen laut dem Haushaltsausschuss zu einem Verlust von Steuereinnahmen für die Bundesländer, die im kommenden Jahr circa 2,6 Milliarden Euro betragen, und im Jahr 2026 sogar fast 5,2 Milliarden Euro.
Insgesamt müssen Bund, Länder und Gemeinden im nächsten Jahr mit Mindereinnahmen von nahezu 7,2 Milliarden Euro rechnen, mit prognostizierten Kosten von mehr als 13,5 bis 14,8 Milliarden Euro in der Zukunft.
Laut Rechnung trotzdem weniger Netto vom Brutto
Eine Studie zeigt, dass viele Haushalte trotz der vorgesehenen Entlastungen im kommenden Jahr tatsächlich weniger Geld zur Verfügung haben werden, da gleichzeitig die Sozialabgaben steigen und die Steuerentlastungen dies nicht ausgleichen können.
Für alleinstehende Personen mit einem Durchschnittseinkommen von 50.000 Euro brutto jährlich wird sich die Mehrbelastung von 233 Euro auf lediglich 38 Euro reduzieren. Auch für Alleinerziehende könnten die Erhöhungen des Kindergeldes und die Anpassungen des Einkommensteuertarifs nicht ausreichen, um eine positive Veränderung herbeizuführen. Nur gemeinsam veranlagte Paare mit Kindern könnten von den Änderungen profitieren.
Wirkung wohl nur rückwirkend
Obwohl das Gesetz vor Jahresende beschlossen wird, könnten die Bürger bis Januar noch keine spürbaren steuerlichen Entlastungen erleben.
Im Finanzministerium wurde mitgeteilt, dass es einige Zeit dauern wird, bis die Änderungen in den Gehaltsabrechnungen sichtbar werden. Das erhöhte Kindergeld soll jedoch bereits im Januar ausgezahlt werden.
Diese Maßnahmen sind Teil des ursprünglich geplanten Steuerfortentwicklungsgesetzes, das zudem auch Entlastungen für die Wirtschaft vorsah. Diese Vorschläge seien jedoch aufgrund von Widerstand nicht umgesetzt worden.