Zunahme von Drohnenflügen über Bundeswehr-Standorten erfordert Maßnahmen. Änderungen im Luftsicherheitsgesetz könnten künftig den Abschuss dieser Flugobjekte erlauben, doch die Zustimmung des Bundestags steht noch aus.
Sicherheitsbehörden in Deutschland verzeichnen einen Anstieg der Drohnensichtungen, insbesondere über Chemieparks und militärische Anlagen. Diese Flugobjekte werden immer häufiger als Mittel für Spionage oder Sabotage eingesetzt. Bisher war der Bundeswehr nur in Ausnahmefällen das Abschießen dieser Drohnen gestattet. Ein neuer Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurde nun vom Bundeskabinett genehmigt.
Die geplante Gesetzesänderung würde den Streitkräften erlauben, “Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge” anzuwenden. Aktuell darf die Bundeswehr außerhalb militärischer Liegenschaften lediglich Drohnen abdrängen, zur Landung zwingen oder Warnschüsse abgeben. Ein Abschuss soll künftig nur zulässig sein, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder kritische Infrastruktur bedroht wird, was wichtige Einrichtungen für Energie und Telekommunikation umfasst.
Steigende Drohnensichtungen seit dem Ukraine-Konflikt
Bundesinnenministerin betont, dass Drohnen als Werkzeug für Spionage und Sabotage eine ernsthafte Bedrohung darstellen. Der Einsatz dieser Technologien hat seit dem russischen Angriff auf die Ukraine zugenommen, was für die Polizei eine wachsende Herausforderung bedeutet. Es sei erforderlich, dass die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen kann, um illegal fliegende Drohnen letztlich abzuschießen.
Schutz von Menschenleben im Fokus
Ein Sprecher des Innenministeriums wies darauf hin, dass die Polizei in Deutschland ihre Fähigkeiten zur Drohnenabwehr erheblich ausgebaut hat. Erfolgreiche Einsätze während der Fußball-Europameisterschaft, bei denen Drohnen durch Störsignale zur Landung gezwungen wurden, zeigen die Fortschritte auf diesem Gebiet.
Bei einer eventuellen Anwendung von Waffengewalt muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Menschen gefährdet werden. Einsätze dürfen nicht in Gebieten stattfinden, in denen Menschen durch herabfallende Trümmer oder ähnliche Gefahren zu Schaden kommen könnten.
Das Verteidigungsministerium stellt klar, dass die Bundeswehr über 1.000 Liegenschaften verfügt und nicht überall Mittel zur Drohnenabwehr bereitstellen kann. Der Schutz erfolgt dort, wo ein besonderer Bedarf gesehen wird. Alarmrotten der Luftwaffe könnten ebenfalls aktiviert werden, um potenziell gefährliche Drohnen schnell zu neutralisieren.
Bundestag steht vor wichtiger Entscheidung
Die Vorschläge zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes werden nun in den Bundestag eingebracht. Ob die geplante Gesetzesänderung verabschiedet wird, ist ungewiss, da derzeit eine Mehrheit im Parlament fehlt.
Die Opposition zeigt sich skeptisch gegenüber dem Vorhaben. Kritische Stimmen äußern verfassungsrechtliche Bedenken und bezeichnen die Gesetzesänderung als “Symbolpolitik”, die keinen realen Sicherheitsgewinn verspricht.