Das Innenministerium hat Pläne vorgestellt, die dem BKA geheimen Zugang zu Wohnungen ermöglichen sollen. Justizminister Buschmann hat in einer aktuellen Aussage klar gemacht, dass dieses Vorhaben nicht im Kabinett besprochen wird.
In der aktuellen politischen Diskussion innerhalb der Regierungskoalition ist ein neuer Streit entbrannt: Während Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) für verdeckte Durchsuchungen signifikant erweitern möchte, lehnt ihr Kabinettskollege, Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP, diesen Gesetzentwurf ab.
In einem Interview äußerte Buschmann, dass die Vorschläge Faesers seiner Ansicht nach zu weitreichend sind. “Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben”, betonte er. “In einem Rechtsstaat macht man so etwas nicht. Das wäre ein klarer Verstoß gegen grundlegende Prinzipien.”
Befugnis zum verdeckten Betreten
“Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen entschieden ab”, erklärte Buschmann weiter. “Ein solcher Vorschlag wird im Kabinett keine Zustimmung finden, und im Parlament wird es dafür ebenfalls keine Mehrheit geben.”
Berichten zufolge zielt Faesers Gesetzentwurf darauf ab, dem BKA im Kampf gegen den Terrorismus erweiterte Befugnisse zu gewähren, um verdeckte Ermittlungen effektiver durchführen zu können.
Der BKA-Gesetzentwurf, der derzeit diskutiert wird, umfasst Vorschläge wie “die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen zur Unterstützung von Online-Durchsuchungen und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung”, was das Anbringen von Spähsoftware auf Geräten beinhaltet.
Bisher muss das BKA Anträge stellen
Sicherheitskreise weisen darauf hin, dass das BKA eine zentrale Rolle in der Strafverfolgung und der Abwehr internationaler Terrorgefahren einnimmt, weshalb moderne Mittel in der analogen sowie digitalen Realität unerlässlich sind.
Normalerweise muss die Polizei bei Durchsuchungen die Identität des Beschuldigten und die spezifische Straftat angeben, zusammen mit den Zielen der Durchsuchung. Anträge müssen der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, die dann einen Beschluss beim zuständigen Ermittlungsrichter beantragt. Der Betroffene wird in der Regel informiert, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor.