Die Anzahl der Messerattacken in Deutschland nimmt zu, insbesondere an Bahnhöfen. Innenministerin Faeser plant eine Verschärfung des Waffenrechts als Antwort auf die besorgniserregenden Entwicklungen. Sie fordert von den Kommunen eine konsequentere Umsetzung bestehender Verbote.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser strebt an, den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum deutlich einzuschränken. Im Rahmen dieser Initiative wird eine Verschärfung des Waffenrechts angestrebt. Hintergrund hierfür ist der Anstieg an Messerangriffen, der besonders in den Stadtgebieten rund um Bahnhöfe beobachtet wird.
In der Öffentlichkeit sollen Messer künftig nur noch mit einer Klingenlänge von maximal sechs Zentimetern getragen werden dürfen, anstelle der bisherigen Regelung, die eine Klingenlänge von bis zu zwölf Zentimetern zulässt. “Für gefährliche Springmesser planen wir ein generelles Verbot”, erklärte die Ministerin. Die Innenministerin appellierte außerdem an die Kommunen, verstärkt Messerverbotszonen einzurichten.
Zahl der Messerangriffe gestiegen
Laut aktuellen Polizeidaten wurden im vergangenen Jahr 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung unter Einsatz von Messern registriert. Dabei wurden Opfer größtenteils mit den Waffen verletzt oder bedroht. Dies entspricht einem Anstieg von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Bundespolizei, die auch für Bahnhöfe zuständig ist, dokumentierte einen signifikanten Anstieg von Messerangriffen in der Nähe diverser deutscher Bahnhöfe. Im Jahr 2023 gab es insgesamt 777 Messerangriffe in Bahnhofsgebieten, wobei in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits 430 solcher Fälle festgestellt wurden.
Länder fordern schärfere Regeln
Die Forderungen nach schärferen Regelungen zum Umgang mit Messern wurden bereits von mehreren Bundesländern lautstark erhoben. Angesichts einer wachsenden Zahl von Messerangriffen in den letzten Monaten haben die Rufe nach einer Änderung des Waffenrechts zugenommen. Faeser hatte sich bereits im Frühjahr für ein umfassendes Verbot von Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgesprochen und betonte, dass bestehende Verbote konsequenter durchgesetzt werden müssen.
In Deutschland sind der Erwerb und Besitz bestimmter Messer, wie sogenannte Butterfly-Messer, bereits verboten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Das Innenministerium weist zudem darauf hin, dass einhändig feststellbare Klingen und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden dürfen, ansonsten drohen Geldstrafen.