“Urteil des Sportgerichtshofs ist eindeutig”
Medailienzauber beendet: Sportgerichtshof entscheidet im Turn-Streit
15.08.2024, 05:39 Uhr
Der Streit um die olympische Bronzemedaille im Turnen zwischen den USA und Rumänien hat ein Ende gefunden: Der Internationale Sportgerichtshof hat die Begründung für seine Entscheidung veröffentlicht und sich gegen die anhaltende Kritik aus den USA verteidigt. Die Entscheidung wird als “eindeutig” beschrieben, obwohl es nur um wenige Sekunden geht.
Der Internationale Sportgerichtshof hat nun seine juristischen Argumente im Streit um die Turnmedaille vorgestellt. Jordan Chiles hat demnach keine Möglichkeit mehr, den ersehnten Podestplatz im Bodenturnen zu erreichen, den sie ursprünglich zusammen mit ihrer Teamkollegin gefeiert hatte. Der Sportgerichtshof stellte fest, dass der Protest des US-Turnverbands verspätet einging, weshalb die Bronzemedaille der Rumänin Ana Barbosu zusteht. “Die Unsicherheit im Urteil liegt nicht in den Gesetzen oder den Beweisen, die in diesem Fall klar sind,” so die Feststellung des Panels.
Am 5. August erhob das US-Team Einspruch gegen die Bewertung der Darbietung von Chiles. Nach eingehender Prüfung der Videoaufnahmen beschloss die Jury, ein Element anzuerkennen und den Schwierigkeitswert zu erhöhen, was Chiles auf Rang drei brachte. Diese Entscheidung fiel jedoch erst nach Bekanntgabe der Platzierungen, während Ana Barbosu bereits mit der Nationalflagge in der Halle ihren dritten Platz feierte.
US-Turnverband reicht Videobeweis ein
Daraufhin legte der rumänische Verband Einspruch beim Sportgerichtshof ein und argumentierte, dass das US-Team die Wertungskorrektur nach mehr als einer Minute und nicht innerhalb der festgelegten Zeit beantragt hatte. Dem folgte der Sportgerichtshof und erklärte die nachträgliche Korrektur für unwirksam.
Zuletzt brachte der US-Turnverband neues Videomaterial vor, das bestätigte, dass der erste Einspruch nach 47 Sekunden und ein zweiter nach 55 Sekunden erhoben worden sei. Laut den Regeln darf der Sportgerichtshof allerdings keine nachträglich eingereichten Beweise mehr berücksichtigen. Der US-Verband behält sich die Option vor, den Fall vor das Schweizer Bundesgericht zu bringen.