Hintergrund
Die EU fördert freies Reisen innerhalb ihrer Grenzen. Dennoch gibt es Zeiten, in denen an Grenzübergängen Kontrollen stattfinden, insbesondere während besonderer Veranstaltungen oder bei erhöhten Sicherheitsbedrohungen.
Die Europa-Brücke, die Deutschland und Frankreich zwischen Kehl und Straßburg verbindet, ist ein Symbol für die Reisefreiheit innerhalb der EU. Die Möglichkeit, grenzüberschreitend ohne Kontrollen zu reisen, gilt als eine der größten Errungenschaften der Union.
Momentan ist diese Freiheit jedoch eingeschränkt. Reisende, sei es Pendler, Touristen oder Geschäftsreisende, werden an beiden Seiten der Grenze nach Ausweisdokumenten gefragt. Solche Situationen sind nicht neu, sondern wurden in der Vergangenheit bereits während anderer sicherheitsrelevanter Ereignisse erlebt.
Besondere Vorkommnisse, wie die Terroranschläge in Frankreich 2015, führten zu Grenzkontrollen. Aktuell sind Sicherheitsmaßnahmen wegen der Olympischen Spiele in Paris erforderlich, ähnlich wie während der letzten Europameisterschaft.
Deutschland hat während der Fußball-EM Kontrollen an sämtlichen Grenzen eingeführt und wird dies auch während der Olympischen Spiele an der Grenze zu Frankreich tun, sowie während ausgedehnter Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz, wo bereits Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität vorhanden sind.
Sicherheitsbehörden befürchten, dass diese Events potenzielle Angriffsziele für Terroristen darstellen könnten. In Deutschland gab es bisher keine realisierten Bedrohungen, während die Spiele in Frankreich gerade beginnen.
Grenzkontrollen möglich trotz Reisefreiheit
EU-Mitgliedsländer haben in den letzten Jahren bei besonderen Anlässen wie Sportereignissen immer wieder auf Grenzkontrollen zurückgegriffen. EU-Recht erlaubt dies unter bestimmten Kriterien.
Jene Kontrollen dürfen von den Mitgliedstaaten jedoch nur in ausnahmsweise Fällen und ausschließlich “vorübergehend” als letztes Mittel eingeführt werden.
In den Anfangsjahren wurden diese Kontrollen meist für mehrere Tage oder Wochen angesetzt. Allerdings machen es die Länder mittlerweile zunehmend zur Gewohnheit, die Kontrollen über längere Zeiträume hinweg aufrechtzuerhalten.
Maximaldauer überschritten
Frankreich hat seit 2015 Grenzkontrollen eingeführt, die zunächst als Reaktion auf Terroranschläge initiiert wurden, und verlängert diese nun immer weiter aufgrund einer angeblich “anhaltenden Terrorgefahr”.
Auch Deutschland hat seit 2015 Kontrollen an der Grenze zu Österreich aufgrund der irregulären Migration sowie zeitweise während der Corona-Pandemie und aufgrund von Gipfeltreffen eingeführt.
Beide Länder haben dabei die durch den Schengen-Kodex festgelegten maximalen Dauer von sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren längst überschritten.
EuGH zu österreichischen Kontrollen
Die EU-Kommission hat diese Maßnahmen bisher akzeptiert. Ein Fall betreffend die österreichischen Kontrollen an der Grenze zu Slowenien wurde jedoch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht. Das Gericht entschied, dass für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen eine neue Bedrohung nachgewiesen werden muss.
Der EuGH äußerte Zweifel an der Begründung Österreichs und erklärte die Kontrollen deshalb als rechtswidrig.
Trotz dieser Entscheidung wurden die Kontrollen bis November 2024 verlängert, wobei die Begründungen meisten auf die Bekämpfung von Migration fokussiert sind.
Der Schengen-Kodex wurde in der Zwischenzeit aktualisiert, mit einer neuen maximalen Kontrolldauer von drei Jahren, für die nach wie vor eine Begründung erforderlich ist.
Diskussion um Verlängerung an allen Grenzen
Lassen Sie uns nicht vergessen, dass aktuelle Forderungen bestehen, dass Deutschland an allen Grenzen Kontrollen auch nach der EM aufrechterhalten sollte, und nicht nur an ausgewählten.
Bisher liegen der Bundespolizei keine detaillierten Daten über die Auswirkungen der Kontrollen an den verschiedenen Grenzen vor.
Laut dem Bundesinnenministerium gibt es derzeit keine Unterstützung für Kontrollen an den westlichen Grenzen und im Norden nach Dänemark, da diese Migrationsrouten nicht betreffen. Die Kontrollen bleiben an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen bestehen, um der Schleuserkriminalität entgegenzuwirken.
Eine stets notwendige Abwägung ist, was diese Binnengrenzkontrollen für den Tourismus, die Pendler sowie die Wirtschaft in den Grenzregionen bedeuten.
Nicht alle werden kontrolliert
Die Wiedereinführung von Kontrollen bedeutet nicht, dass an jedem Übergang jedes Fahrzeug, jeder Radfahrer und jeder Fußgänger kontrolliert werden muss.
Die gravierendsten Einschränkungen der Reisefreiheit wurden wahrscheinlich während der Pandemie erlebt, als die Binnengrenzen nicht nur kontrolliert, sondern temporär weitestgehend geschlossen wurden. Dennoch wurde der Schengen-Raum letztendlich wiederhergestellt, und die Grenzen geöffnet.