Deutschland wird aufgefordert, sein Luftreinhalteprogramm gemäß einem Gerichtsurteil zu überarbeiten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte fest, dass der Regierungsplan nicht den EU-Vorgaben entspricht.
Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm umfassend überarbeiten. Dieses Urteil verkündete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und stellte fest, dass die bestehenden Maßnahmen unzureichend sind, um die Klimaziele der EU zu erreichen und Luftschadstoffe signifikant zu reduzieren.
Das Gericht bemängelte, dass die Regierung veraltete Daten zur Untermauerung des Programms verwendet hat. Die Prognosen zur Luftqualität sind demnach nicht plausibel, weshalb neue Entwicklungen wie die Streichung von Kaufprämien für E-Fahrzeuge und Änderungen der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 berücksichtigt werden müssen.
Erfolgreiche Klage
Das Gericht gab weitgehend einer Klage statt, der die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Organisation Client Earth initiiert hatten. Sie beriefen sich auf eine EU-Richtlinie, die klare Vorgaben zur Reduktion von Schadstoffen wie Ammoniak, Schwefel- und Stickoxiden sowie Feinstaub enthält. Die DUH warf der Bundesregierung vor, gegen die EU-Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen von Luftschadstoffen zu verstoßen.
Im Mai wurde das Nationale Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung aktualisiert, welches ursprünglich 2019 beschlossen wurde. Die DUH kritisierte, dass dabei Daten des Bundesumweltamtes aus dem Jahr 2023 verwendet wurden, während der zu diesem Zeitpunkt bereits verfügbare Bericht über den Treibhausgasausstoß für 2024 ignoriert wurde.
Die Anwälte der Bundesregierung wiesen hingegen darauf hin, dass es problematisch gewesen sei, aktuelle Daten für die Überarbeitung des Luftreinhalteprogramms zu erhalten. Eine Neuabschätzung hätte zu Verzögerungen und möglichen rechtlichen Konsequenzen durch die EU-Kommission führen können.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung des Falls ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Die DUH hatte bereits Mitte Mai erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Zu diesem Zeitpunkt entschied das Oberverwaltungsgericht, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm ebenfalls anpassen muss.