Nach jahrelangen Bemühungen hat Deutschland einen umstrittenen Deal mit Russland abgeschlossen, der die Gefangenschaft des als “Tiergartenmörder” verurteilten Vadim Krassikow betrifft.
Im Jahr 2020 wurde vor dem Berliner Strafgericht ein bedeutender Prozess gegen den russischen Staatsbürger Vadim Krassikow geführt. Er wurde beschuldigt, im August 2019 im Kleinen Tiergarten einen Georgier im Auftrag der russischen Regierung erschossen zu haben.
Zeugen berichteten, dass Krassikow drei Schüsse abfeuerte, zwei davon direkt auf den am Boden liegenden Opfer. Die Bundesanwaltschaft interpretierte die Tat als Vergeltungsmaßnahme für Khangoshvilis Rolle im Tschetschenienkrieg gegen Russland.
Das Urteil lautete auf lebenslange Haft wegen Mordes, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Eine vorzeitige Freilassung schien ausgeschlossen, doch nach fast fünf Jahren im Gefängnis wurde Krassikow heute aus der JVA Offenburg in Baden-Württemberg entlassen.
Russland strebte über Jahre hinweg Krassikows Freilassung an
Ein Gefangenenaustausch ist nicht explizit durch deutsche Strafprozessgesetze geregelt und gilt als hochkomplexe, politische Angelegenheit. Dennoch sind rechtsstaatliche Prinzipien zu beachten; Verurteilte können nicht ohne Weiteres aus der Haft entlassen werden.
Die rechtliche Grundlage für eine mögliche Freilassung bildet Paragraph 456a der Strafprozessordnung. Dieser erlaubt es der Vollstreckungsbehörde, von der Haftstrafe Abstand zu nehmen, wenn der Verurteilte beispielsweise ausgewiesen wird, wobei die Entscheidung im Ermessen des Generalbundesanwalts liegt.
Anweisung vom Bundesjustizminister
Laut Justizkreisen weicht das Vollstreckungsinteresse im Fall Krassikows höher, was eine Ausweisung als unwahrscheinlich erscheinen lässt. Der Generalbundesanwalt muss sicherstellen, dass die Justiz nicht in Konflikt mit staatlichen Sicherheiten gerät, insbesondere in Mordfällen.
Allerdings hat der Bundesjustizminister das Weisungsrecht und machte von diesem Gebrauch. In einer Pressemitteilung äußerte der Sprecher der Bundesregierung, dass bei der Entscheidungsfindung das Wohl unschuldig Inhaftierter sowie die Solidarität mit den USA eine bedeutende Rolle spielten, insbesondere im Kontext eines Gefangenenaustauschs, der als der größte seit dem Kalten Krieg betrachtet wird.
Fundamental für die Entscheidungsfindung
Erst kürzlich hatte der belarusische Präsident Alexander Lukaschenko einen zum Tode verurteilten Deutschen begnadigt, was zusätzlich zu den aktuellen Entwicklungen in der Region beiträgt. Während der Bundesregierung ein positives Echo zuteil wurde, wollte der Außenminister keine weiteren Details zu den Beweggründen bekanntgeben.