FAQ
Seit mehr als fünf Jahren sind E-Scooter auf den Straßen Deutschlands unterwegs. Das Verkehrsministerium plant nun, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten. Geplant sind unter anderem Anpassungen an die Regeln für den Radverkehr sowie eine verpflichtende Blinker-Nutzung.
Was ist die Ausgangslage?
Aktuell sind die Vorschriften für E-Scooter relativ begrenzt, was sich jetzt ändern soll. Das Verkehrsministerium hat einen Entwurf vorgelegt, der die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie weitere Regelungen anpassen wird, was bereits 2019 festgelegt wurde.
Der Fokus liegt auf verhaltensrechtlichen Regelungen. Dies bedeutet, dass die Vorschriften für E-Scooter zunehmend an die Regelungen für Radfahrer angeglichen werden. Zukünftig dürfen Roller-Fahrer bei Rot das Grünpfeil-Signal wie Radfahrer nutzen.
Zudem soll es E-Scooter-Fahrern erlaubt sein, auf bestimmten Gehwegen und in Fußgängerzonen, die für den Radverkehr geöffnet sind, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Dabei bleibt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Fußgänger bestehen.
Wann soll die neue Verordnung in Kraft treten?
Das Verkehrsministerium plant, dass die neue Verordnung im April 2025 in Kraft tritt. Städte und Kommunen haben jedoch ein Jahr, um die neuen Regeln mit denen für den Radverkehr in Einklang zu bringen, sodass eine Übergangsfrist besteht.
Bis zum 9. August können Länder und Verbände Stellung zu dem Entwurf nehmen. Zudem muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen.
Warum besteht eine Übergangsfrist für die Kommunen?
Die Übergangsfrist gibt den Kommunen die Gelegenheit zu prüfen, ob bestehende Gehwege oder Fußgängerzonen für E-Scooter gesperrt werden sollten. So können lokale Behörden entscheiden, ob das Fahren von E-Scootern auf bestimmten Radwegen gestattet wird oder nicht.
Warum sollen Blinker zur Pflicht werden?
Zukünftig müssen neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein, laut Entwurf ab Anfang 2027. Eine Marktanalyse zeigt, dass immer mehr Modelle bereits serienmäßig mit Blinkern ausgestattet sind.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen weist darauf hin, dass viele Nutzer es als unsicher empfinden, beim Abbiegen Handzeichen zu geben, was zu instabiler Fahrweise führen kann. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt die Einführung verbindlicher Blinker.
Was stört den Fußgänger-Verband an den Plänen?
Der Fachverband Fußverkehr (FUSS) kritisiert die Pläne als ungerecht gegenüber Fußgängern. Verkehrsminister Volker Wissing wird vorgeworfen, E-Scooter in mehr Bereichen der Gehwege und Fußgängerzonen zulassen zu wollen.
Der Verband bemängelt auch die geplante Aufhebung des Mindestabstands von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern. Stattdessen sollen die Vorgaben für Radfahrer gelten. Dies könnte zu gefährlichem Verhalten führen.
Zudem wird die Idee abgelehnt, dass E-Scooter künftig das gleiche Parkrecht wie Fahrräder erhalten sollen. Der FUSS fordert stattdessen eine Regelung, die das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen nur auf markierten Flächen erlaubt.
Welche Vorbehalte hat der ADAC?
Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem, dass Passanten bei E-Scooter-Unfällen weiterhin keinen rechtlichen Schutz genießen.
Aufgrund der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gibt es keine Gefährdungshaftung, weshalb Geschädigte dem E-Scooter-Fahrer ein Verschulden nachweisen müssen, um Schadenersatz zu erhalten.
Was sagt der TÜV zu den Anpassungen?
Der TÜV begrüßt die Vorschläge des Verkehrsministeriums, da diese zur Verbesserung der Sicherheit und Akzeptanz von E-Scootern beitragen sollen. Es wird besonders auf die Notwendigkeit hingewiesen, die technischen Anforderungen zu erhöhen.
Insbesondere die Einführung von Blinkern, strengere Batterieprüfungen und die Anforderung unabhängiger Vorder- und Hinterradbremsen sind wichtig für die Betriebssicherheit der E-Scooter.
Was sind die häufigsten Ursachen für Unfälle?
Im vergangenen Jahr verdoppelte sich die Zahl der Verletzten und Todesopfer bei E-Scooter-Unfällen. 22 Menschen verloren ihr Leben, während es im Jahr 2022 nur elf Tote gab.
Insgesamt gab es 9425 E-Scooter-Unfälle, was einen Anstieg von 14,1 Prozent zum Vorjahr darstellt. Viele Nutzer hielten sich nicht an die Regel, Fahrradwege oder Schutzstreifen zu nutzen, da das Fahren auf Gehwegen untersagt ist.
Eine weitere häufige Unfallursache war das Fahren unter Alkoholeinfluss. Besonders in Großstädten kam es zu vielen Unfällen.