Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde.
Laut dem Urteil der EU-Richter ist das Auslesen von Smartphones durch die Polizei mit erheblichen Eingriffen in die Grundrechte einer Person verbunden. Wenn die Polizei Daten aus einem Smartphone extrahiert, gefährdet dies möglicherweise die Privatsphäre des Nutzers.
Die Inhalte, wie Nachrichten, Bilder und besuchte Webseiten, können umfassende Einblicke in das Privatleben einer Person gewähren.
EU-Länder müssen konkrete Bedingungen festlegen
Jedoch darf die Polizei nicht pauschal das Auslesen von Handys bei weniger schweren Straftaten verboten werden, um sicherzustellen, dass Verbrechen weiterhin effektiv verfolgt werden können.
Es ist entscheidend, dass jedes EU-Land klar definiert, unter welchen Bedingungen Smartphones ausgelesen werden dürfen. Zudem muss immer ein Gericht oder eine unabhängige Behörde prüfen, ob das Auslesen im jeweiligen Fall gerechtfertigt ist.
Deutschland muss nachbessern
Zudem muss der Betroffene grundsätzlich über das Auslesen informiert werden, es sei denn, dies könnte die Ermittlungen beeinträchtigen. In Deutschland entscheiden bereits Richter über die Beschlagnahme von Handys, und die Betroffenen werden darüber informiert.
Nach diesem Urteil muss jedoch auch in Deutschland das Gesetz präziser gefasst werden, insbesondere in Bezug auf die Arten von Straftaten, bei denen eine Auslesung des Smartphones zulässig ist. Derzeit gibt es noch keine spezifischen Regelungen in diesem Bereich.