Überblick
Die Union und die SPD planen, auf die aktuelle geopolitische Lage mit einem umfassenden Finanzpaket zu reagieren, noch bevor eine schwarz-rote Koalition gebildet wird. Die dafür erforderlichen Mehrheiten sind jedoch ungewiss, und mögliche Klagen stehen im Raum.
Das Vorhaben soll zügig vorangetrieben werden: Union und SPD möchten den alten Bundestag zu einer Sitzung einberufen, um die Vorschläge für ihr milliardenschweres, schuldenfinanziertes Paket zur Verteidigung und Infrastruktur zu debattieren. Hintergrund ist die erwartete Schwierigkeit, im kommenden Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu erzielen, da potenzielle Blockaden von der Linkspartei oder AfD drohen.
Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sollen am 13. März vorgestellt und am 18. März vom Bundestag beschlossen werden. Trotz der bestehenden Konstellation könnte das Vorhaben jedoch auf erhebliche Hindernisse stoßen. Hier ein Überblick über die ausstehenden Hürden:
Herausforderungen bei der Mehrheit
Sowohl das geplante Sondervermögen für Infrastruktur, das sich auf 500 Milliarden Euro beläuft, als auch die Ausnahmen von der Schuldenbremse im Bereich der Verteidigung erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Verabschiedung, da eine Änderung des Grundgesetzes nötig ist. Union und SPD verfügen im alten Bundestag über 403 Stimmen, die erforderliche Mehrheit liegt jedoch bei 489 Stimmen. Somit kommt es auf die Unterstützung der Grünen oder der FDP an.
Die FDP zeigt sich bei der Verteidigungspolitik aufgeschlossen, jedoch gibt es Bedenken bezüglich der Sonderschulden. Vor den Wahlen hatte die Partei eine Lockerung der Schuldenregeln abgelehnt. Die Grünen haben sich bisher nicht klar positioniert. Beide Parteien kritisieren die Union für gebrochene Wahlversprechen und eine Wendung ihrer Positionen.
Auch wenn die Grünen signalisiert haben, dass sie in Krisenzeiten Verantwortung übernehmen wollen, gibt es intern beträchtlichen Unmut. Besonders Robert Habeck, der als Wirtschaftsminister für seineAblehnung eines schuldenfinanzierten Sondervermögens kritisiert wurde, sorgt für zusätzlichen Frust. Zudem haben CDU und CSU einen intensiven Wahlkampf gegen die Grünen geführt und setzen ihre Angriffe fort.
Selbst Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) warnte CSU-Chef Markus Söder vor respektlosem Verhalten gegenüber den Grünen: “Ich erwarte Respekt aus der Union für die Vertreter der Grünen, wenn sie diesen Weg der staatspolitischen Verantwortung mitgehen”, äußerte Günther. Söder bezeichnete es als Erfolg, dass die Grünen nicht an einer neuen Bundesregierung beteiligt werden.
Intern müssen Union und SPD ebenfalls die Stimmen zusammenhalten. Berichten zufolge gibt es innerhalb der Unionsfraktion Zweifel, da noch vor wenigen Wochen neue Schulden, besonders in diesem Umfang, ausgeschlossen wurden. Die Sondierungsgespräche scheinen der SPD bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht zu haben, jedoch sind die Details noch unbekannt.
Zustimmung des Bundesrates erforderlich
Sollte der Bundestag den Änderungen im Grundgesetz zustimmen, muss auch der Bundesrat am 21. März zustimmen. Auch hier sind die Mehrheiten kompliziert, da erneut eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Die Länder sollen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen erhalten und dürfen künftig, ähnlich wie der Bund, jährlich bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung neu verschulden.
In den meisten Ländern gilt die Regel, dass sich Landesregierungen im Bundesrat enthalten müssen, falls sich Koalitionen nicht auf eine gemeinsame Position einigen können. Stimmenthaltungen zählen dann als Nein-Stimmen, und eine uneinheitliche Abstimmung eines Landes ist ungültig.
Dies könnte zu einer komplizierten Situation führen. Die Stimmenanzahl eines Landes richtet sich nach der Einwohnerzahl – maximal sechs, mindestens jedoch drei Stimmen pro Bundesland. Im Bundesrat sind 46 Stimmen für eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, die derzeitige SPD-Union-Grüne-Allianz könnte jedoch nur auf 41 Stimmen kommen.
Ein potentielles Problem könnte im Freistaat Bayern (sechs Stimmen) auftreten, wo Söder zusammen mit den Freien Wählern regiert. Nur Bayern hat die notwendigen Stimmen, um eine Mehrheit zu sichern. Sollten sich die Freien Wähler dagegenstellen, könnte das milliardenschwere Vorhaben gefährdet sein, oder die bayerische Koalition könnte in Schwierigkeiten geraten. Kritische Äußerungen zu den Plänen von Union und SPD wurden bereits von FW-Chef Hubert Aiwanger geäußert.
Sollten die Grünen oder Freien Wähler auf Landesebene Schwierigkeiten machen, werden auch die Linke, das BSW und die FDP Einfluss auf die Mehrheitsbildung haben. Diese Parteien sind ebenfalls in Landesregierungen vertreten und könnten die Zustimmung erschweren. Insbesondere die Linke könnte die Zustimmung aus Bremen und Mecklenburg-Vorpommern blockieren, die beide über drei Stimmen verfügen. Die FDP hat Koalitionen in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Potential für Klagen von verschiedenen Parteien
Sowohl die Linkspartei als auch die AfD ziehen in Erwägung, Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Der Bundestag bleibt auch nach einer Wahl entscheidungsfähig, solange sich der neue Bundestag noch nicht konstituiert hat.
Eine Abstimmung im alten Bundestag ist zwar ungewöhnlich und wird aus demokratischen Gründen in Frage gestellt – sie dürfte jedoch wahrscheinlich verfassungsgemäß sein. Juristische Fragestellungen bleiben dennoch offen. Der frühere Bundestagspräsident rechnet mit einer Verfassungsklage, da viele rechtliche Angelegenheiten im Detail angegriffen werden können.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts äußerte, dass er keine rechtlichen Bedenken sieht und auf Artikel 39 des Grundgesetzes verweist. Demnach endet die Wahlperiode mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, daher sei der amtierende Bundestag weiterhin legitimiert.
Auch die Ampelkoalition sah sich aufgrund unorthodoxer Haushaltslösungen mit Problemen vor dem Bundesverfassungsgericht konfrontiert. Im November 2023 untersag das Gericht der Regierung, nicht abgerufene Hilfsgelder aus der Pandemie umzuwidmen, was die Integration der Schuldenbremse betrifft. Eine jener Klagen kam von der Union, die nun selbst eine Lockerung der Schuldenbremse anstrebt.
Eine vorherige Klage aus der Union könnte ebenfalls relevant sein, da das Gericht in mehreren Urteilen die Notwendigkeit einer angemessenen Beratungszeit betont hat. Die umfangreichen neuen Verschuldungspläne repräsentieren eine Entscheidung von erheblicher Tragweite.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete hatte in der Vergangenheit eine einstweilige Anordnung beantragt, um sicherzustellen, dass der Bundestag Beratungsfristen bei Gesetzesentwürfen einhält. Diese Regelungen könnten auch im aktuellen Kontext von Bedeutung sein.