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Nach tumultartigen Diskussionen und Unterbrechungen mussten die konstituierenden Sitzung im Thüringer Landtag abgebrochen werden. Die CDU hat nun das Landesverfassungsgericht eingeschaltet, nachdem die Sitzung nicht fortgesetzt werden konnte.
Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten kam es zur Unterbrechung der ersten Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags. Der Konflikt entbrannte zwischen der AfD und anderen Fraktionen über die Tagesordnung. Die CDU und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) versuchten durch einen Geschäftsordnungsantrag, die Wahl so zu gestalten, dass ein AfD-Vertreter nicht in eine Spitzenposition gelangt.
Der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler, der die Sitzung als Alterspräsident leitete, verweigerte stundenlang die Abstimmung über den Antrag. Dies führte zu mehrfachen Unterbrechungen und lebhaften Diskussionen im Erfurter Parlament.
Einspruch beim Verfassungsgericht
Die CDU-Fraktion wandte sich daraufhin an den Thüringer Verfassungsgerichtshof, da sie der Meinung war, die Handlungen Treutlers hätten die Verfassung verletzt und die Rechte der Abgeordneten beeinträchtigt. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Bühl, erklärte, man habe nach den chaotischen Vorfällen “zum letzten Mittel” greifen müssen. Das Verfassungsgericht wird nun prüfen, ob die neu gewählten Abgeordneten eine neue Geschäftsordnung annehmen dürfen.
Was ist eine konstituierende Sitzung?
Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines Parlaments am Beginn einer neuen Legislaturperiode. In dieser Sitzung werden viele grundlegende organisatorische Entscheidungen getroffen und neue Mitglieder begrüßt. Es müssen die Verantwortlichen für die künftigen Sitzungen gewählt werden, einschließlich des Landtagspräsidenten sowie seiner Stellvertreter und Schriftführer.
Die AfD wird in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft, und alle anderen Parteien haben eine Zusammenarbeit mit ihr ausgeschlossen. Die Wahl des Landtagspräsidenten wird als entscheidender Test angesehen, ob die AfD in der Lage ist, Blockaden in einem deutschen Parlament zu erzeugen und ob die anderen Parteien vereint gegen die Bestrebungen der AfD auftreten können.
Nach ihrem Wahlsieg hat die AfD 32 Sitze im Landtag, gefolgt von der CDU mit 23, dem BSW mit 15, der Linken mit zwölf und der SPD mit sechs Sitzen. Die Bildung einer Regierungskoalition gestaltet sich als schwierig, da die CDU eine Zusammenarbeit mit der Linken strikt ausschließt.