ECNETNews berichtet: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins teils vorläufig außer Vollzug gesetzt, wobei vor allem Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit geäußert wurden. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren erwartet.
Das im Juli von der Bundesinnenministerin Verfügung erlassene Verbot der rechtsextremen Publikation Compact wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Antrag der Herausgeber, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen das Verbot wiederherzustellen, in Teilen statt. Das Gericht in Leipzig bestätigte, dass die Publikation unter bestimmten Auflagen vorläufig wieder erscheinen kann. Eine endgültige Entscheidung über ein mögliches Verbot steht noch aus.
Nach Aussage des Gerichts spricht vieles dafür, dass das Verbot rechtlich gerechtfertigt ist. Allerdings könne aktuell nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.
Ist ein Verbot verhältnismäßig?
In den Veröffentlichungen des Magazins wurden “Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde” festgestellt, ebenso wurde eine aggressive Haltung gegenüber grundlegenden Verfassungsprinzipien festgestellt. Es bleibt jedoch unklar, ob diese Aspekte ausreichend sind, um das Verbot als verhältnismäßig zu rechtfertigen. Teile der Inhalte des Magazins wurden im Kontext der Meinungs- und Pressefreiheit als unbedenklich eingestuft.
“Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene”
Das Bundesinnenministerium stützt sein Verbot auf die Begründung, dass die Publikation gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sei. Compact wurde als “zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene” bezeichnet, das auf “hasserfüllte Weise” gegen Jüdinnen und Juden, Personen mit Migrationshintergrund sowie die parlamentarische Demokratie hetzt. Dazu wurde auch die mit dem Magazin verbundene Produktionsfirma verboten.
Seitdem darf das Magazin nicht mehr erscheinen, und zahlreiche Webseiten wurden gesperrt. In mehreren Bundesländern wurden bei Durchsuchungen Datenträger sowie Exemplare des Magazins beschlagnahmt.
Compact reichte umgehend Klage sowie einen Eilantrag gegen das Verbot ein. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet als erste und letzte Instanz über derartige Verfahren. Das Gericht hat nun im Eilverfahren eine Entscheidung getroffen.
Innenministerium: Verbot umfassend begründet
Das Bundesinnenministerium hält sein Verbot für gerechtfertigt und hat das verfassungsfeindliche Verhalten der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung umfassend erläutert. Dies sei durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden untermauert, so ein Sprecher des Ministeriums.
Kubicki kritisiert Faesers Vorgehen
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki kritisierte das Vorgehen der Ministerin beim Verbot von Compact: “In einem Rechtsstaat sollten vor solchen drastischen Maßnahmen auch mildere Mittel erwogen werden”, äußerte Kubicki.
Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Entscheidung ein starkes Bekenntnis zur Pressefreiheit. Es wurde erklärt, dass das Compact-Verbot als politischer Schnellschuss gewertet werden könnte. Der Verband warnte vor den möglichen Folgen und wies darauf hin, dass es einige Zeit dauern könnte, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen wird.