Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, Teile des neuen Wahlrechts aufzuheben. Die Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel wurde als verfassungswidrig eingestuft.
Obwohl das Urteil noch nicht formal verkündet wurde, wurde der schriftliche Text bereits veröffentlicht. Für die Wählerinnen und Wähler in Deutschland steht fest, dass bei der Bundestagswahl 2025 die Ergebnisse der Zweitstimme entscheidend sein werden.
Das bedeutet, dass Parteien Sitze im Bundestag entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis erhalten, ohne dass sie zusätzliche Sitze durch Gewinn der Erststimmen in bestimmten Wahlkreisen erhalten.
Damit hat das neue Wahlrecht eine wichtige Bestätigung durch das Gericht erhalten: Die Regierung plant, die Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 zu begrenzen und zusätzliche Mandate, auch bekannt als Überhang- und Ausgleichsmandate, abzuschaffen.
Mit drei Direktmandaten in den Bundestag
In einem weiteren Punkt wurde jedoch das neue Wahlrecht abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass die Fünf-Prozent-Hürde nicht zu strikt sein darf, um sicherzustellen, dass Stimmen für kleinere Parteien nicht einfach ignoriert werden. Die zukünftige Handhabung liegt im Ermessen des Gesetzgebers.
Um jedoch Sicherheit für die Wahl 2025 zu gewährleisten, hat das Gericht angeordnet, dass die vorherige Regelung weiterhin gilt: Sobald eine Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt, drei Direktmandate erreicht, darf sie entsprechend ihrer Zweitstimmenzahl Abgeordnete in den Bundestag entsenden. Das offizielle Urteil wird heute bekannt gegeben.