Bundestag einigt sich auf verbesserten Schutz für das Bundesverfassungsgericht. Künftig werden die Regeln für die Richter im Grundgesetz festgeschrieben, um sie besser vor politischer Einflussnahme zu schützen.
Der Bundestag hat für eine Stärkung des Schutzes des Bundesverfassungsgerichts gestimmt. Die relevanten Regeln werden nun im Grundgesetz verankert, was ihre zukünftige Änderung erschwert.
Der von mehreren Fraktionen eingebrachte Entwurf erhielt in der dritten Lesung die notwendige Mehrheit, wie der Bundestagsvizepräsident mitteilte. 600 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, während 69 dagegen votierten. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also mindestens 489 Stimmen, war erforderlich.
Politische Einflussnahme verhindern
Mit dem neuen Gesetz, das bereits im Sommer durch eine Kooperation mehrerer Fraktionen beschlossen wurde, wird im Grundgesetz unter anderem die Anzahl der Senate sowie die Amtszeiten der Richter festgelegt. Die Regelungen zur zwölfjährigen Amtszeit, dem Ausschluss einer Wiederwahl und der Altersgrenze von 68 Jahren werden ebenfalls verankert. Bisher waren diese Aspekte im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, welches einfacher geändert werden konnte, im Gegensatz zum Grundgesetz, das eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordert.
Ziel der Reform ist es, das Gericht besser vor politischen Einflussnahmen zu schützen, wie sie in Ländern wie Polen oder Ungarn festzustellen sind, wo Experten eine Schädigung der Gewaltenteilung durch die Beeinträchtigung der Justizverfassung analysiert haben.
Regeln für Verfassungsrichter bleiben unverändert
Die grundlegenden Prinzipien der Organisation des Bundesverfassungsgerichts bleiben durch das Gesetz unberührt. Jedoch werden sie künftig im Grundgesetz festgehalten, was bedeutet, dass für Änderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Eine Entscheidung könnte in der Sitzung der Länderkammer am Freitag fallen, wo ebenfalls eine breite Mehrheit prognostiziert wird.
600 Abgeordnete stimmten für die Grundgesetzänderung, wobei die erforderliche Mehrheit deutlich übertroffen wurde.
AfD reagiert kritisch
Bundesinnenministerin betonte die Notwendigkeit der Reform, um ein Einfallstor für antidemokratische Kräfte zu schließen. Sie erinnerte an die Weimarer Republik und das Versäumnis, notwendige Schritte zu ergreifen, um die Demokratie zu schützen.
Autokraten untergraben oft zuerst die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz.
Die AfD und die BSW lehnten den Gesetzesentwurf ab und kritisierten insbesondere den Ersatzmechanismus, der es dem Bundesrat ermöglicht, weitere Richter zu wählen. AfD-Abgeordneter äußerte Bedenken, dass dabei vor allem die Unionsparteien und die SPD entscheiden würden, und stellte die Darstellung der anderen Parteien als „Verteidiger des Rechtsstaats“ in Frage.
“Das ist inakzeptabel”, äußerte die BSW-Abgeordnete scharf kritische Anmerkungen zur Reform.